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Report Investor: SAP AG - Geschäftsbericht 2010

Die Miet , Pacht- und Operating-Leasingaufwendungen für das Jahr 2010 betrugen 267 Mio. € (2009: 264 Mio. €; 2008: 274 Mio. €). Haftungsverhältnisse Die Nutzungsvereinbarungen für unsere Software beinhalten in der regel eine Klausel zum schutz unserer Kunden vor Ansprüchen Dritter, die mit der Behauptung geltend gemacht werden, dass unsere Software das geistige Eigentum Dritter verletzt. Darüber hinaus räumen wir in einzelnen Fällen Funk- tions- oder Leistungsgarantien im rahmen von gewöhnlichen beratungs- oder entwicklungsverträgen ein. ferner enthalten unsere softwarelizenzverträge normalerweise Gewährleis- tungsklauseln, die besagen, dass die Software im Einklang mit dokumentierten Spezifikationen arbeitet. Diese Klauseln gelten für die folgenden sechs bis zwölf Monate ab Lieferung. Unsere Gewährleistungsverpflichtung wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet und ist in den sonstigen Rückstellungen enthalten (Textziffer (19b)). Angaben zu Haftungsverhältnissen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten befinden sich unter Textziffer (24). (24) Schwebende rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche Wir sind im rahmen unserer gewöhnlichen Geschäftsaktivi- täten mit einer Vielfalt von Klagen und Gerichtsverfahren kon- frontiert. Dies umfasst Klagen und Prozesse, in die von uns erworbene Unternehmen involviert sind, sowie Klagen von Kun- den auf Freistellung von Ansprüchen, die gegen diese erhoben worden sind, weil sie sAP-software nutzen. Wir werden uns weiterhin gegen alle gegen uns erhobenen Vorwürfe und Rechts- streitigkeiten entschieden wehren. Wir bilden für solche Fälle rückstellungen, wenn es wahrscheinlich ist, dass wir eine Ver- pflichtung haben, die aus einem Ereignis der Vergangenheit entstanden ist und verlässlich schätzbar ist und deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftli- chem Nutzen führt. Für den TomorrowNow-Rechtsstreit haben wir eine Rückstellung in Höhe von 997 Mio. € gebildet. Derzeit sind wir der Ansicht, dass der Ausgang aller anderen gegen uns vorgebrachten Klagen und Prozesse, sowohl einzeln als auch insgesamt, keine wesentliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, ertragslage und unseren Cashflow haben wird. Die anderen gebildeten Rückstellungen sind daher auch weder einzeln noch insgesamt wesentlich. Allerdings sind diese Rechtsstreitigkeiten mit Risiken behaftet und es könnten sich daraus für die beteiligten Parteien erheb- liche finanzielle Verluste und Rufschädigungen ergeben. Ange- sichts der mit diesen Vorgängen verbundenen erheblichen Unsicherheiten kann nicht garantiert werden, dass daraus keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf unsere Geschäfts- tätigkeit, Vermögenslage, Ertragslage und unseren Cashflow resultieren werden. Zudem können wir keine verlässliche Aus- sage zur maximalen Höhe des möglichen Verlusts machen, der sich bei einem negativen Ausgang dieser Vorgänge einstel- len würde. Die Entwicklung der für Rechtsstreitigkeiten gebildeten Rückstellungen ist Textziffer (19b) zu entnehmen. Zu diesen Klagen und Gerichtsverfahren gehören unter anderem: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum Im Oktober 2006 reichte Sky Technologies LLC mit Sitz in den USA (Sky) eine Klage gegen uns und Oracle in den USA ein. Sky behauptet, dass Produkte der SAP jeweils einen oder meh- rere Ansprüche seiner fünf Patente verletzen. Die Klage lau- tet auf die Zahlung eines nicht konkretisierten Schadenersatzes und eine dauerhafte Unterlassung. SAP und Sky haben im September 2010 den Rechtsstreit gegen Zahlung eines Betrags, der keine wesentliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, ertragslage und unseren Cashflow hat, beigelegt. Im Januar 2007 reichte die deutsche CSB-Systems AG (CSB) eine Klage gegen uns in Deutschland ein. CSB behauptet, dass Produkte der sAP einen oder mehrere Ansprüche eines deutschen Patents und eines deutschen Gebrauchsmusters der CSB verletzen. Die Klage lautet auf Zahlung eines vorläufi- gen Schadenersatzes in Höhe von 1 Mio. € und eine dauer- hafte Unterlassung. csb kann die schadenersatzforderung im Rahmen des Verfahrens erhöhen. Im Juli 2007 hat SAP ihre Klageerwiderung eingereicht, mit der auch die Nichtigkeit des Patents und das Verfahren zur Löschung des Gebrauchsmus- ters beantragt wurde. In der Verhandlung hinsichtlich der Nich- tigkeit des Patents im Januar 2009 wurde das Patent für 227Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2010