
für die sAP als weltweit agierenden Konzern mit einer inter- nationalen Aktionärsstruktur hat eine effektive und trans- parente Corporate Governance besondere Bedeutung. Folglich messen Aufsichtsrat und Vorstand der SAP AG bei ihrer tägli- chen Arbeit guter Corporate Governance seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert bei. Dabei umfasst der Begriff Corpo- rate Governance die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute und verantwor- tungsvolle Unternehmensführung, die sowohl für die Leitungs- und Überwachungsorgane als auch für die Mitarbeiter der Unternehmen gelten. Corporate Governance ist dabei nicht als starres System von Regeln und Vorschriften zu verstehen, sondern als ein Prozess, bei dem sich Werte und Grundsätze entsprechend den sich wandelnden Anforderungen weiter- entwickeln. cOrPOrATe gOvernAnce Bei SAP Die Corporate Governance der SAP als in Deutschland bör- sennotierte Aktiengesellschaft richtet sich nach den gesetz- lichen bestimmungen des deutschen Aktienrechts sowie den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Darüber hin- aus erfüllt die SAP auch die Vorgaben, die für an der New York Stock Exchange (NYSE) notierte deutsche Unternehmen gelten. Dazu gehören die Corporate Governance Standards der NYSE, der Sarbanes-Oxley Act und die Bestimmungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC. In ihrer Ent- sprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) infor- mieren Vorstand und Aufsichtsrat die Aktionäre der sAP jähr- lich ausführlich über die Einhaltung der Empfehlungen des DCGK. Der Vorstand gibt darüber hinaus im Rahmen der Veröf- fentlichung des Jahresabschlusses die Erklärung zur Unter- nehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch (HGB) ab, in der einzelne bereiche der corporate Governance der sAP AG näher erläutert werden. Gemäß Ziffer 3.10 Satz 1 DCGK berich- ten Aufsichtsrat und Vorstand der SAP AG im Folgenden über die corporate Governance der sAP im Geschäftsjahr 2010. vOrSTAnD Der Vorstand der SAP AG besteht zum Zeitpunkt dieses berichts aus sechs Mitgliedern. er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Bei der Ausübung seiner Leitungs- macht ist der Vorstand dem Unternehmensinteresse und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflich- tet. Die von ihm entwickelte strategische Ausrichtung der SAP stimmt er mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für die konzern- weite einhaltung der gesetzlichen bestimmungen und für ein angemessenes risikomanagement und risikocontrolling. AuFSichTSrAT Der Aufsichtsrat der SAP AG umfasst 16 Mitglieder und ist paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitneh- mer besetzt. Er bestellt, berät und überwacht den Vorstand. in entscheidungen von grundlegender bedeutung für das Unternehmen wird der Aufsichtsrat vom Vorstand eingebun- den. entsprechend hat der Aufsichtsrat für Geschäfte von grundlegender Bedeutung Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Der Aufsichtsrat hat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 DCGK Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die nachfolgend erläutert werden. neue eMPFehLungen DeS DcgK Der DCGK beschäftigt sich in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 in mehreren der insgesamt 90 empfehlungen mit dem Thema der Diversität und fordert von den Unternehmen eine höhere Internationalisierung und insbesondere die Erhö- hung des Anteils von frauen in führungspositionen sowie im Vorstand und Aufsichtsrat. Mit dieser Zielsetzung wurden neue Empfehlungen in den DCGK aufgenommen und beste- hende empfehlungen präzisiert. So wird der Vorstand durch die neue Empfehlung in Ziffer 4.1.5 DCGK angehalten, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Der Vorstand der SAP AG entspricht dieser neuen Kodexbestimmung; er achtet bei jeder Neubesetzung einer vakanten Führungsposition auf die Diversität und speziell auf die Erhöhung des Frauenanteils. Darüber hinaus hat der Vorstand einen Plan zur Förderung der Vielfalt bei der besetzung von führungspositionen erstellt. Zudem wird dem Aufsichtsrat erstmals durch Ziffer 5.1.2 DCGK empfohlen, auch bei der Besetzung des Vorstands eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Der Aufsichtsrat beachtet diese neue Kodexregelung. Mit Angelika Dammann ist bereits eine Frau im Vorstand vertreten. CorporateGovernanceBericht Verantwortungsvolle Unternehmensführung 23CorporateGovernanceBericht