
gebundenen, von der Gesellschaft bestellten Vertreter auszu- üben; die Einzelheiten hierzu sind in der Einladung zur Hauptversammlung dargestellt. Die gesamte Dokumentation zur hauptversammlung ist auf der internetseite der sAP unter www.sap.com/agm und www.sap.de/hauptversammlung für jeden Aktionär rechtzeitig verfügbar. rechnunGsleGunG, risiKoManaGeMent unD inTerneS KOnTrOLLSySTeM Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der von der Hauptversammlung der SAP im Juni 2010 gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Den Jahresab- schluss der sAP AG stellen wir nach den Vorschriften des HGB auf, den verpflichtenden Konzernabschluss nach Interna- tional Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich stellen wir entsprechend den Anforderungen des hGb einen zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht sowie einen Jahresbericht Form 20-F nach den Anforderungen der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC auf. Die Rechnungslegung liegt in der Verantwortung des Vor- stands. Der Jahresabschluss und der pflichtgemäß erstellte Konzernabschluss sowie der zu einem Bericht zusammen- gefasste Lagebericht und Konzernlagebericht werden vom Auf- sichtsrat gebilligt. Neben dieser Rechnungslegung für das Gesamtjahr erstellen wir für das erste bis dritte Quartal jeweils einen Quartalsbericht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, der vor seiner Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats diskutiert wird. sAP unterliegt gemäß den einschlägigen regelungen des Aktien- und Handelsrechts besonderen Anforderungen an ein unternehmensinternes Risikomanagement. Daher reicht unser weltweites risikomanagement von der risikoplanung über die Risikoermittlung, -analyse und -bearbeitung bis hin zur Risikobehebung. Darüber hinaus dokumentieren wir unternehmensweit einheitlich die sAP-internen Kontroll- mechanismen und bewerten regelmäßig ihre Effektivität. Als an der NYse notiertes Unternehmen lassen wir außerdem jährlich durch unseren Konzernabschlussprüfer KPMG eine Prüfung unseres internen Kontrollsystems für die Finanz- berichterstattung nach den Anforderungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act durchführen. Die Prüfung dieses Kont- rollsystems bestätigte die Funktionsfähigkeit des Systems zum 31. Dezember 2010. Im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht geben wir entsprechend den im Jahr 2010 neu eingeführten Berichtspflichten nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB umfassend Auskunft über die wesentli- chen Merkmale des internen Kontroll- und risikomanagement- Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess der sAP. AngABen Zur vergÜTung vOn vOrSTAnD unD AuFSichTSrAT Die Empfehlungen des DCGK sehen vor, dass verschiedene Angaben zur Vergütung und zum Aktienbesitz der Vorstände und Aufsichtsräte sowie zu Aktienoptionen und ähnlichen Anreizsystemen im Corporate-Governance-Bericht beziehungs- weise im Vergütungsbericht als Teil des Corporate-Gover- nance-Berichts aufgeführt werden. Im Vergütungsbericht sind diese Angaben ebenso wie die nach den gesetzlichen Rege- lungen erforderlichen Angaben zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte vollständig enthalten. Der Vergütungsbericht ist integraler bestandteil des geprüften Lage- und Konzernlage- berichts und bildet zugleich einen Teil dieses Corporate-Gover- nance-Berichts. Der Aufsichtsrat hat den Lage- und Konzern- lagebericht, einschließlich des Vergütungsberichts, gebilligt und sich den Inhalt des Vergütungsberichts für die Zwecke der nach dem DCGK erforderlichen Berichterstattung zu Fragen der corporate Governance und der Vergütung in vollem Umfang zu eigen gemacht. 27CorporateGovernanceBericht