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Report Investor: SAP AG - Geschäftsbericht 2010

davon auszugehen, dass die tatsächlichen entschädigungen für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von den hier dargestellten Beträgen abweichen werden. Dies hängt vom genauen Zeitpunkt des Firmenaustritts sowie von der Ver- gütungshöhe und der Zielerreichung zu diesem Zeitpunkt ab. Zusagen an den vorstand für den Fall der vorzeitigen Tätigkeitsbeendigung Abfindungen Die seit dem 1. Januar 2006 für alle Vorstandsmitglieder ein- heitlichen Verträge sehen vor, dass die sAP AG im fall der vorzeitigen beendigung des jeweiligen Vorstandsvertrags (zum beispiel durch Widerruf der bestellung, eintritt einer berufs- unfähigkeit oder Change of Control) eine Abfindung in Höhe des noch ausstehenden, angemessen abgezinsten Zielgehalts für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags zahlt. Der Abfindungsan- spruch besteht nicht, sofern das Vorstandsmitglied das Aus- scheiden aus den Diensten der SAP zu vertreten hat. bei erlöschen oder entfallen des Amtes des Vorstandsmit- glieds als Vorstand aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme oder im fall eines Change of Control haben die SAP AG und jedes Vorstandsmit- glied innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Eintreten des ereignisses das recht, den Anstellungsvertrag mit einer frist von sechs Monaten zu kündigen. ein change of control liegt vor bei Entstehen einer Übernahmeverpflichtung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gegen- über den Aktionären der SAP AG, bei einer Verschmelzung der SAP AG mit einem anderen Unternehmen, bei der die SAP AG der untergehende Rechtsträger ist, oder bei Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags mit der SAP AG als abhängigem Unternehmen. Ein weiterer Grund für die vorzeitige beendigung des Vertrags ist der Widerruf der bestellung des Vorstandsmitglieds als Vorstand der sAP AG im Zusammenhang mit einem Change of Control. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Die oben erläuterten Leistungen für das nachvertragliche Wett- bewerbsverbot gelten auch im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit. Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit Im Fall einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit endet der Ver- trag zum Ende des Quartals, in dem die dauerhafte Erwerbsun- fähigkeit festgestellt wurde. Das Vorstandsmitglied erhält das Monatsgrundgehalt für weitere zwölf Monate ab dem Tag, an dem die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Leistungen an im Berichtsjahr ausgeschiedene vorstandsmitglieder Am 7. Februar 2010 trat Léo Apotheker als Vorstandssprecher zurück und legte sein Vorstandsmandat im einvernehmen mit dem Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung nieder. Im Zusam- menhang mit seinem Ausscheiden mit Wirkung vom 31. März 2010 erhielt er folgende Leistungen: – Für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbe- werbsverbots von zwölf Monaten erhielt Léo Apotheker eine Entschädigung in Höhe von monatlich 183,3 Tsd. €, was 50 % seiner zuletzt bezogenen durchschnittlichen ver- tragsgemäßen Leistungen entspricht. Da Léo Apotheker inzwischen ein neues beschäftigungsverhältnis eingegangen ist, wurde die Entschädigungszahlung am 31. Oktober 2010 eingestellt. – für die vorzeitige beendigung des Vertrags erhielt Léo Apotheker entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zur vorzeitigen Beendigung eine Abfindung in Höhe von 3.168,5 Tsd. €. – Zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses erhielt Léo Apotheker eine Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub in Höhe von 459,5 Tsd. €. Tsd. € vertragslaufzeit nettobarwert der Wettbewerbs- verbots- entschädigung Bill McDermott (Vorstandssprecher ab 7.2.2010) 30.6.2012 4.313,0 Jim Hagemann Snabe (Vorstandssprecher ab 7.2.2010) 30.6.2012 3.767,8 Dr. Werner Brandt 31.12.2013 2.116,3 Dr. Angelika Dammann (Vorstandsmitglied ab 1.7.2010) 30.6.2013 1.174,8 Gerhard Oswald 31.12.2011 2.335,4 Vishal sikka (Vorstandsmitglied ab 7.2.2010) 31.12.2012 2.357,6 Summe 16.064,9 47Vergütungsbericht