Report-Investor: SMA Solar Technology AG - Geschäftsbericht 2009

Ziffer 9: Falls der Dienstvertrag mit einem Vorstand endet, weil er innerhalb eines Zeitraumes von neun Monaten seit einem Kontrollwechsel einvernehmlich aufgehoben wird, hat das Vorstandsmitglied An- spruch auf eine Abfindung in Höhe seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrages, höchstens jedoch für die Dauer von einem Jahr. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess gemäß §315 Abs. 2 Nr. 5 HGB Begriffsbestimmungen und Elemente Das interne Kontrollsystem in der SMA Gruppe umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Für die Einrichtung und Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist der Vorstand der SMA Gruppe verantwortlich. Das Überwachungssystem in der SMA Gruppe besteht aus prozessintegrierten Maßnahmen, wie Kontrollen und organisatorischen Überwachungsmaßnahmen sowie aus prozessunabhängigen Überwachungsmaß- nahmen, wie der internen Revision. Wesentliche Bestandteile der prozessintegrierten Maßnahmen sind das Vier-Augen-Prinzip und maschinelle IT-Prozesskontrollen. Der Aufsichtsrat und die Interne Revision der SMA sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der SMA Gruppe eingebunden. Die Interne Revision ist 2009 eingerichtet worden und hat ihre Tätigkeit Ende 2009 aufgenommen. Als Stabstelle zum Vorstand der SMA berichtet die Interne Revision direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat. In ihren Kompetenzbereich fallen Prüfungs- leistungen für Vorgänge und Unternehmenseinheiten der SMA. Die Interne Revision ist eine unabhängige Überwachungsfunktion mit der Aufgabe, die Aktivitäten des Konzerns und seiner Unternehmen im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit sowie, ergänzend zu anderen funktionalen Zuständigkeiten, auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu analysieren und zu beurteilen. Der Abschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld der SMA Gruppe einbezogen. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen lokalen Jahresabschlüsse der Konzern- gesellschaften bildet die wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Das Risikomanagementsystem der SMA Gruppe ist in Bezug auf die Konzernrechnungslegungsprozesse auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das Risikomanagementsystem umfasst konzernweit die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist in der SMA Gruppe ein „Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken“ ge- mäß §91 Abs. 2 AktG eingerichtet, um über den ursprünglich gesetzlich formulierten Umfang hinaus neben an unsere aktionäre ansichten konzernlagebericht konzernabschluss sonstige Informationen 002 038 078 124 184 117 sonstige berichte

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