Report-Investor: SMA Solar Technology AG - Geschäftsbericht 2009

verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendun- gen erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektiv- zinssatzes, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die er- wartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Dividenden werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Pos- ten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstich- tag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Folgende zeitliche Unterschiede werden hierbei nicht berücksichtigt: In der Steuerbilanz nicht abzugsfähige Geschäfts- oder Firmenwerte, die Unterschiede aus der erstmaligen Erfassung von Vermögenswerten oder Schulden, die weder den handelsrechtlichen noch den steuerlichen Gewinn berühren, sowie Buchungsunterschiede aufgrund von Investitionen in Tochter- unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen insoweit, wie eine Umkehr dieser Unterschiede in der vorhersehbaren Zukunft nicht erwartet werden kann. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftig zu ver- steuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang redu- ziert, in dem es nicht wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht an- gesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder beschlossen sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungs- ansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuer- subjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. an unsere aktionäre ansichten konzernlagebericht konzernabschluss sonstige Informationen 002 038 078 124 184 147 anhang sma konzern

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