aufsichtsratsvergütung In der Hauptversammlung am 30. April 2008 wurde die Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2008 in § 11 der Satzung neu geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten danach außer der Erstattung ihrer baren Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sie eine variable auf den Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 200 Euro je 1 Mio. Euro Jahresüberschuss im Jahresabschluss der Gesellschaft, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Vergütung wird zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr entscheidet. Die zuvor genannte Vergütung beträgt für den Vor- sitzenden jeweils das 2-Fache und für seinen Stellvertreter jeweils das 1,5-Fache der vorgenannten Be- träge. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der Gesamtvergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Sitzungen gegenüber den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Aufsichtsratsmit- glieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 1.500 Euro je Sitzungstag, jeder Vorsitzende eines Ausschusses das 2-Fache des vorgenannten Betrages. Für Mitglieder des Nominierungsausschusses entfällt die Vergütung. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Sonstige Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Der Vorstand hat mit Herrn Reiner Wettlaufer mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Juni 2009 einen Beratervertrag abgeschlossen, aus dem für das Geschäftsjahr 2009 jedoch keine Ansprüche geltend gemacht wurden. Aufsichtsräte haben im Berichtsjahr auch keine Kredite und Vorschüsse erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält keine auf den langfristigen Unter- nehmenserfolg bezogenen Bestandteile (z. B. Aktienoptionen oder Phantom Stocks). Fünf der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2009 halten Aktien der SMA. Die gesamte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 0,225 Mio. Euro (Vj.: 0,212 Mio. Euro), davon 0,150 Mio. Euro (Vj.: 0,141 Mio. Euro) variable Bezüge. Da keine Ausschüsse gebildet wurden, ist auch keine Ausschussvergütung angefallen. An unsere Aktionäre Ansichten Konzernlagebericht Konzernabschluss sonstige Informationen 002 038 078 124 184 027 erklärung zur unternehmensführung
