Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Report Investor: Solar-Fabrik AG - Geschäftsbericht 2010

68 Finanzierung abgeschlossenen Raumsicherungsübereignungs- vertrags hinsichtlich Fertigerzeugnissen und Waren, sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind zu fortge- führten Anschaffungskosten angesetzt. Risikobehafteten Po- sten wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Allgemeine Forderungsrisiken werden aufgrund der Erfahrungen der Ver- gangenheit durch eine angemessene Wertberichtigung be- rücksichtigt. Liquide Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bewertet. Die liqui- den Mittel haben eine Laufzeit von bis zu 3 Monaten. Die Solar-Fabrik AG verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Begrenzung von Währungsrisiken. Im Rah- men des vorhandenen Risikomanagementsystems erfolgt der Abschluss von Währungssicherungsgeschäften einzig und al- lein in Verbindung mit der Materialbeschaffung. Derivative Finanzinstrumente werden in der Form von Devisentermin- geschäften und Plain Vanilla Optionen abgeschlossen. Die eingesetzten Derivate sind jeweils zum beizulegenden Zeit- wert bilanziert und werden unter den Sonstigen Vermögens- werten (bei positiven Marktwerten) bzw. Sonstigen Verbind- lichkeiten (bei negativen Marktwerten) ausgewiesen. Zum Stichtag erfolgt eine erfolgswirksame Bewertung zu Markt- preisen der nicht im Hedge Accounting befindlichen Derivate. Derivate, die dem Hedge Accounting unterliegen wurden er- folgsneutral ebenfalls zu Marktpreisen bewertet. Die Ermitt- lung der Marktwerte basiert auf anerkannten Bewertungsme- thoden (mark-to-market Bewertung). Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus vergangenen Ereignissen resultierende Verpflichtung gegen- über Dritten besteht, die Vermögensabflüsse erwarten lässt und zuverlässig ermittelbar ist. Sie stellen ungewisse Ver- pflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Langfri- stige Rückstellungen werden abgezinst und mit dem Barwert angesetzt. Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Lei- stungen, erhaltene Anzahlungen sowie übrige Verbindlichkei- ten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, sofern eine Abzinsung nicht erforderlich ist. Auf Fremdwäh- rung lautende Verbindlichkeiten werden unter Verwendung des Stichtagskurses umgerechnet. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditauf- nahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen un- ter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die latenten Steuern werden nach IAS 12 (Income Taxes) er- mittelt. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansät- zen in der IFRS-Bilanz und den Steuerwerten wurden grund- sätzlich aktive und passive latente Steuern gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht gemäß IAS 12 auf der Anwendung der zum Realisationszeitpunkt zu erwartenden Steuersätze. Der für die Solar-Fabrik AG angewandte Steuer- satz in Höhe von 29,83 % setzt sich aus dem Körperschaft- steuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlages sowie dem am Firmensitz geltenden Gewerbesteuersatz zusammen. Auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern in dem Maße erfasst, in dem es wahr- scheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnishi- storie. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagba- ren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuerer- stattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wer- den.