GuV, Bilanz, Anhang Sto-Konzern (IFRS) | Sto AG ergeben sich aufgrund der erstmaligen Anwen- dung des IFRIC 13 im Wesentlichen nur Änderun- gen in der Darstellung der Kundenbindungspro- gramme in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Juli 2007 wurde die Interpretation IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorien- tierten Vermögenswertes, Mindestdotierungs- verpflichtungen und ihre Wechselwirkung“ veröffentlicht. IFRIC 14 ist verpflichtend für Ge- schäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden und gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrages des Über- schusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer als Vermögenswert aktiviert werden darf. Da es im Sto-Konzern keine leistungsorientierten Vermögenswerte gibt, werden aus dieser Interpretation keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Im Juli 2008 wurde IFRIC 1 „Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien“ veröffent- licht. IFRIC 15 wurde bisher nicht von der Euro- päischen Union in europäisches Recht übernom- men. Diese Interpretation gibt Leitlinien zum Zeitpunkt und Umfang der Ertragsrealisierung aus Projekten zur Errichtung von Immobilien und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRIC 15 wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, da der Sto-Konzern derartige Geschäftstätigkeiten nicht durchführt. Ebenfalls im Juli 2008 wurde die Interpretation IFRIC 16 „Absicherung von Nettoinvestitio- nen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“ veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Eine Übernahme durch die Eu- ropäische Union in europäisches Recht erfolgte bisher nicht. IFRIC 16 vermittelt Leitlinien für die Identifizierung der Fremdwährungsrisiken, die im Rahmen der Absicherung einer Netto- investition abgesichert werden können, für die Bestimmung, welche Konzernunternehmen die Sicherungsinstrumente zur Absicherung der Nettoinvestition halten können, und für die Ermittlung des Fremdwährungsgewinns oder -verlusts, der bei Veräußerung des gesicherten ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Eigen- kapital in die Gewinn- und Verlustrechnung um- zugliedern ist. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden. Für den Sto-Konzern ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im November 2008 wurde IFRIC 1 „Sachdivi- dende an Gesellschafter“ veröffentlicht und ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, welches am oder nach dem 1. Juli 2009 be- ginnt. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bi- lanzierung und Bewertung von Verpflichtungen, die eine Ausschüttung von Sachdividenden an die Gesellschafter vorsehen. Diese Interpretation nimmt insbesondere zum Zeitpunkt, zur Bewer- tung und dem Ausweis dieser Verpflichtung Stellung. Demnach ist eine solche Verpflichtung dann anzusetzen und zum beizulegenden Zeit- wert zu bewerten, wenn sich das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht mehr entziehen kann. Der Ansatz der Verpflichtung und die etwaige Änderung des beizulegenden Zeitwerts des betroffenen Vermögenswerts sind im Eigenka- pital zu erfassen. Eine Erfolgswirkung in Höhe der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeit- wert und dem Buchwert des Vermögenswerts tritt erst im Zeitpunkt der Übertragung dieses Vermögenswerts auf die Gesellschafter ein. Im Sto-Konzern gibt es keine Ausschüttungen von Sachdividenden an Gesellschafter. IFRIC 17 wurde bisher nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Im Januar 2009 wurde IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten von Kunden“ veröf- fentlicht. Diese Interpretation ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Eine Übernahme in
