GuV, Bilanz, Anhang Sto-Konzern (IFRS) | Sto AG 6 beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsin- struments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, verbleiben die bislang im Eigenkapital erfassten Beträge solange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorgesehene Transaktion oder feste Verpflichtung eingetre- ten ist. Im Sto-Konzern handelt es sich bei den deri- vativen Finanzinstrumenten im Wesentlichen um Devisentermin-, Devisenoptionsgeschäfte und Zinsswaps. Diese werden ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteäquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger, hochliquider Anlagen, die schnell in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, mit ursprünglichen Laufzeiten von drei oder weniger Monaten, und die keinen wesent- lichen Wertschwankungen unterliegen. Eigene Anteile Die von der Sto AG erworbenen eigenen An- teile werden vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf sowie die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschafts- barwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bestehenden Rentenverpflichtungen und erworbenen Anwartschaften die durchschnittliche Lebenser- wartung, die künftigen Entgelt- und Rentenstei- gerungen sowie die voraussichtliche Fluktuation berücksichtigt. Basis für die Schätzung der durchschnittli- chen Lebenserwartungen bilden anerkannte biometrische Rechnungsgrundlagen. Versiche- rungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Sonstige Rückstellungen Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag werden die Rückstel- lungen überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Rückstellungen, bei denen der Zinseffekt im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ver- pflichtung eine wesentliche Wirkung erzeugt, werden in Höhe des Barwerts der erwarteten Ausgaben angesetzt. Der Abzinsung liegen risikoadjustierte Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Sind die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung nicht gegeben, werden die ent- sprechenden Verpflichtungen unter den Eventu- alschulden ausgewiesen, soweit die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftli- chem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.
