Report-Investor: TA TRIUMPH-ADLER AG - Geschäftsbericht 2009

ANhANG Zum KONZerNAbschluss 79 folgswirksam. Der Aufwand wird unter dem Personalaufwand ausgewiesen. c) Abfindungen Abfindungen sind zu bezahlen, wenn das Beschäf- tigungsverhältnis durch den Konzern vor dem Er reichen des Rentenalters beendet wird. Der Konzern erfasst die Abfindungen zu dem Zeitpunkt, in dem sie definitiv vereinbart werden. übrige rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflich- tung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resul- tiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung ermittelt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungs- betrag angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbei- trägen saldiert. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Wahrscheinlichkeit ausgegangen. Es werden keine Rückstellungen für künftige opera- tive Risiken gebildet. finanzschulden Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Trans- aktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rück- zahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung entsprechend der Effektivzinsmethode in der Ge- winn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzschulden werden als kurzfristige Verbindlich- keiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das un- bedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Finanzschulden werden ausgebucht, wenn die Ver- pflichtung eingelöst oder storniert wird. verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen und sonstige verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert be- wertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektiv- zinsmethode. In Fremdwährung zu valutierende Verbindlichkeiten werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. staatliche zuschüsse Steuerpflichtige Zuschüsse und wesentliche steuer- freie Zulagen zum Anlagevermögen werden als Son- stige Verbindlichkeiten bilanziert und dem Abschrei- bungsverlauf der Anlagegüter entsprechend als Sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt. eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder beste- hende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignis- sen beruhen und deren Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich ist. Daneben beinhalten sie auch mög- liche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignis- sen resultieren und deren Existenz durch unsichere künftige Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestä- tigt werden, oder Verpflichtungen, die nicht erfasst werden, weil die Höhe der Verpflichtungen nicht aus- reichend zuverlässig geschätzt werden kann. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem zum Bilanzstichtag ermittelten Haftungsumfang. segmentberichterstattung Gemäß ifrs 8 wird über die Geschäftssegmente in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Vorstand übereinstimmt.

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