ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS 79 gesamt € 10.363.742,72 zu erhöhen. Der Vorstand ist gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt, das Be- zugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Auf- sichtsrats auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsen- preis der börsennotierten Aktien gleicher Ausstat- tung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugebenden Aktien reduziert sich um die Anzahl jener Aktien, die in direkter oder ent- sprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegebenen Schuld- verschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Sofern der Vorstand von der vorgenannten Ermächtigung keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf- sichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. bedingtes kapital i Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu € 962.560, eingeteilt in bis zu 376.000 Stück auf den Inhaber lautender Stückaktien, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht. Die neuen Aktien wer- den mit denselben satzungsgemäß festgelegten Rech- ten wie die bisher ausgegebenen Aktien ausgestattet; sie nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. bedingtes kapital ii Nach § 4 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu € 38.333.440 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durch- geführt, wie die Gläubiger von Wandel- und Options- schuldverschreibungen, die auf Grund der Ermäch- tigung der Hauptversammlung vom 15.6.2004 von der ta Triumph-Adler ag oder von Gesellschaften, an denen die ta Triumph-Adler ag unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, bis zum 14.6.2009 begeben wurden, von ihrem Wandlungs- und Opti- onsrecht Gebrauch machen oder dies zur Erfüllung von Wandlungspflichten erforderlich ist und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächti- gungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wand- lungs- bzw. Optionspreises. Die aus der Ausübung des Wandel- und Optionsrechtes bzw. der Erfüllung der Wandlungspflicht hervorgehenden Aktien der Gesellschaft sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, dividendenberechtigt. Der Vor- stand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts- rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. bedingtes kapital iii Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu € 5.120.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in- soweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienopti- onen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 21.6.2000 zum Aktienoptionsplan der Gesell- schaft ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorge- henden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der beizulegende Zeitwert aus dem 2008 ausgelaufe- nen Aktienoptionsplan wird unverändert in der Bilanz der Gesellschaft unter den Rücklagen ausgewiesen. kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem 31.12.2009 nicht verändert.
