Report-Investor: TAG Immobilien AG - Geschäftsbericht 2009

69 Konzernanhang zum Abschluss Immaterielle Vermögenswerte Einzelne immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenserwerb erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminde- rungsaufwendungen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungs- dauer von in der Regel drei Jahren linear abgeschrieben und auf mögliche Wertminderungen untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermö- genswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungspe- riode und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende des Geschäftsjahres überprüft, hieraus resultie- rende Änderungen werden als Änderung einer Schätzung behandelt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nut- zungsdauer werden, sofern vorhanden, mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Wertminderungstests durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Mindestens einmal jährlich wird überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiter gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung auf eine begrenzte Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte werden in Tz. 2. einzeln dargestellt und innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwen- dungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Verwendung der geschätzten Nut- zungsdauern von in der Regel 3 bis 13 Jahren (Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung) bzw. 30 bis 50 Jahre (Immobilien) vorgenommen. Die Abschrei- bungsmethoden und Nutzungsdauern werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. angepasst. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminde- rung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Bei Immobilien dienen als Grundlage für evtl. Wertminderungen Bewer- tungsgutachten externer Sachverständiger, die auf Basis des Ertragswertverfahrens bzw. des Discounted Cashflow- Verfahrens erstellt werden. Wertminderungen auf Sachan- lagen werden in Tz. 3 einzeln dargestellt und innerhalb der Abschreibungen auf Sachanlagen ergebniswirksam erfasst. Anteile an assoziierten Unternehmen Für die Bilanzierung der Anteile an assoziierten Unterneh- men wird die Equity-Methode angewendet. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint-Venture ist. Anders als bei der Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode keine Vermögenswerte und Schulden bzw. Aufwendungen und Erträge des assoziierten Unternehmens in den Konzern- abschluss übernommen. Der Beteiligungsbuchwert wird entsprechend der Entwick- lung des anteiligen Eigenkapitals des Beteiligungsunter- nehmens jährlich fortgeschrieben. Anteilige Erträge und Aufwendungen aus dem assoziierten Unternehmen sowie ggf. erforderliche Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

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