057vorsTAnd lAgeberichT geschÄfTsbereiche TAKKT-AKTie unTernehmensführung KonzernAbschluss corporate governance bericht bericht des Aufsichtsrats mitglieder des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung gemäß Paragraf 161AktG zum 31. Dezember 2009 vorstand und Aufsichtsrat derTAKKT Ag erklären, dass den vom bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen bundesanzeigers bekannt gemachten emp- fehlungen der „regierungskommission deutscher corpo- rate governance Kodex“ in der fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wird.vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten erklärung den empfehlungen der „regierungskommission deutscher corporate gover- nance Kodex“ in der jeweils gültigen fassung entsprochen wurde. davon gelten folgende Ausnahmen: in ziffer 4.2.4 empfiehlt der deutsche corporate gover-• nance Kodex, dass die gesamtvergütung eines jeden vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach fixen und variablen vergütungsbestandteilen unter namensnennung offen- gelegt wird. gleiches gilt für zusagen auf leistungen, die einemvorstandsmitglied für den fall der vorzeitigen oder regulären beendigung derTätigkeit alsvorstandsmitglied gewährt oder die während des geschäftsjahres geändert worden sind. die offenlegung kann unterbleiben, wenn die hauptversammlung mit dreiviertelmehrheit ander- weitig beschlossen hat. diese Angaben erfolgen bei der TAKKT Ag nicht individualisiert, da die hauptversamm- lung vom 31. mai 2006 für die dauer von fünf Jahren einen solchen beschluss gefasst hat. in ziffer 5.3.2 empfiehlt der deutsche corporate gover-• nance Kodex, dass der Aufsichtsrat einen prüfungsaus- schuss (Audit committee) einrichtet. bei der TAKKT Ag ist kein prüfungsausschuss gebildet. da der Aufsichtsrat der TAKKT Ag mit sechs mitgliedern vergleichsweise klein ist, sehen Aufsichtsrat und vorstand nach wie vor keinen bedarf, einen prüfungsausschuss für das gremium einzurichten. in ziffer 5.3.3 empfiehlt der deutsche corporate gover-• nance Kodex, dass der Aufsichtsrat einen nominierungs- ausschuss einrichtet. bei derTAKKT Ag ist kein nominie- rungsausschuss gebildet. da der Aufsichtsrat der TAKKT Ag mit sechs mitgliedern vergleichsweise klein ist, sehen Aufsichtsrat und vorstand auch keinen bedarf, einen nominierungsausschuss für das gremium einzurichten. in ziffer 5.4.6 Absatz 3 empfiehlt der deutsche corporate• governance Kodex, dass dievergütung der Aufsichtsrats- mitglieder sowie die an die Aufsichtsratsmitglieder ge- zahlten vergütungen oder gewährten vorteile für persön- lich erbrachte leistungen, insbesondere beratungs- und vermittlungsleistungen, individualisiert im corporate governance bericht ausgewiesen werden sollen. diese Angaben erfolgen bei derTAKKT Ag nicht individualisiert. da die vorstandsvergütung nicht individualisiert angege- ben wird, möchte die TAKKT Ag für die Aufsichtsratsver- gütung gleich verfahren. die grundlagen der Aufsichts- ratsvergütung sind in der satzung der TAKKT Ag, die allgemein zugänglich ist, geregelt. in ziffer 7.1.2 empfiehlt der deutsche corporate gover-• nance Kodex, dass halbjahres- und etwaige Quartals- finanzberichte vom Aufsichtsrat oder seinem prüfungs- ausschuss vor der veröffentlichung mit dem vorstand erörtert werden sollen. bei der TAKKT Ag werden der vorsitzende und der stellvertretende vorsitzende vom vorstand laufend über den geschäftsverlauf informiert. zudem erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder einen schrift- lichen monatsbericht. Aufgrund dessen hält der Auf- sichtsrat eine zusätzliche gesonderte erörterung der Quartalsfinanzberichte im gesamtaufsichtsrat oder in einem prüfungsausschuss nicht für erforderlich. stuttgart, 31. dezember 2009 für den Aufsichtsrat der TAKKT Ag prof. dr. Klaus Trützschler, vorsitzender des Aufsichtsrats für den vorstand der TAKKT Ag dr. felix A. zimmermann, vorstandsvorsitzender
