Report-Investor: ThyssenKrupp AG - Geschäftsbericht 2008 2009

185Konzernabschluss Konzern-Anhang und Barwert der Mindestleasingraten und schreibt den Leasing- gegenstand in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzins- methode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle übrigen Leasingver- einbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating Lease behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt und die Zinserträge erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating Lease erfasst. In diesem Fall verbleibt der verleaste Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräuße- rungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten. In der Regel werden Vorräte nach der Durchschnitts- kostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch auf Basis einer üblichen Kapazitätsauslastung zurechenbare Material- und Fertigungsge- meinkosten. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Un- ternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald ThyssenKrupp Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Wenn Handelstag und Erfüllungstag auseinander fallen, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung bzw. den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag maßgeblich. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Auf- rechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert grund- sätzlich dem Betrag, den der Konzern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. begleichen wollte. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstru- mente quotiert werden, werden diese verwendet. Dies betrifft ins- besondere Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte eingestuft sind. Ansonsten werden die beizule- genden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen – Zinssätze, Devisenkurse, Warenpreise – unter Verwendung der Mittelkurse berechnet. Dabei werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z.B. des Optionspreismodells für Devisen- und Zinsoptionen oder der Discounted Cash-Flow-Methode für Zinsswaps. Bei einigen Derivaten basiert der beizulegende Zeitwert auf externen Bewertungen unserer Finanzpartner. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmit- teläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehal- tene Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert be- wertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktions- kosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichti- gungen vorgenommen werden, tragen dem Ausfallrisiko hinreichend Rechnung. Objektive Ausfälle führen zu einer Ausbuchung der betref- fenden Forderung. Forderungen, die für sich gesehen unbedeutsam sind, sowie Forderungen mit einem ähnlichen Ausfallrisiko werden in Gruppen zusammengefasst und gemeinsam auf einen Wertberichti- gungsbedarf anhand von Erfahrungswerten untersucht. Wertberich- tigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenom- men. Ob ein Ausfallrisiko über ein Wertberichtigungskonto oder di- rekt mittels Ausbuchung der Forderung erfasst wird, hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Forderungsausfalls geschätzt wird und wie verlässlich das Ausfallrisiko beurteilt werden kann.

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