235Konzernabschluss Konzern-Anhang Werthaltigkeit der Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Buchwert einer Sachanlage, einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie oder eines immate- riellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ge- schätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von bei- zulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nut- zungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cash-Flows des betreffenden Vermögenswertes zu bestim- men. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cash-Flows beinhal- tet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Industriezweige, in denen der Konzern tätig ist, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cash-Flows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identi- fizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten. Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen Bestimmte Konzerngesellschaften, insbesondere in den Segmenten Technologies und Elevator, tätigen einen Teil ihrer Geschäfte als Fer- tigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstel- lungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades umfas- sen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management der operativen Einheiten überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Da der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und Ein- künfte erzielt, unterliegt er in einer Vielzahl von Steuerhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Um die weltweiten Steuerver- bindlichkeiten des Konzerns zu bestimmen, sind daher wesentliche Beurteilungen erforderlich. Obwohl das Management davon aus- geht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Etwaige Unterschiede könnten in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig ent- schieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Reali- sierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Manage- ment u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu ver- steuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung wei- terer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und die durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt wer- den oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. Für weitere Informationen zu potenti- ellen Steuervorteilen, für die keine aktiven latenten Steuern ange- setzt worden sind, vgl. die Ausführungen unter Anhang-Nr. 09. Leistungen an Arbeitnehmer Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen er- folgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewer- tungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annah- men wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Plan- vermögens, erwartete Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsfürsorgekosten. Diese versiche- rungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Verän- derung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zu- gehörigen künftigen Aufwands führen (vgl. Anhang-Nr. 23 bezüglich weiterer Informationen für Leistungen an Arbeitnehmer). Rechtliche Risiken Wie unter Anhang-Nr. 29 dargestellt, sind ThyssenKrupp Unterneh- men in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen ein- schließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung wer- den interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Im Rahmen der
