Report-Investor: ThyssenKrupp AG - Geschäftsbericht 2008 2009

Eine unabhängige Beratung und Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat ist bei ThyssenKrupp gewährleistet. 55an unsere aktionäre Corporate Governance bei ThyssenKrupp durch die Briefwahl und die Ausübung sämtlicher oder einzelner Rechte im Wege der Online-Teilnahme geschaffen, selbst wenn Aktionäre nicht am Ort der Hauptversammlung anwesend sein können oder jemanden zur Stimmabgabe bevollmächtigen wollen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zur Umsetzung des ARUG der Hauptversammlung 2010 vorschlagen, die satzungsmäßigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der ThyssenKrupp AG ein duales Führungs- system, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unterneh- mensinteresse, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Dem Aufsichtsrat gehören Arbeitnehmervertreter, von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder sowie von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandte Mitglieder an. Auf Grund des von der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG im Januar 2007 beschlossenen Entsen- dungsrechts kann die Stiftung nach näherer Maßgabe der Satzung bis zu drei Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden. Auch die entsandten Aufsichtsratsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ausschließlich im Interesse von ThyssenKrupp wahr. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung. Nach der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex gehören mit Herrn Dr. Cromme und Herrn Dr. Kriwet nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG an. Ferner prüft der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Dafür hat er Grundsätze für die Beurteilung der Unabhängigkeit festgelegt, die sich insbesondere am Kodex orientieren. Nach diesen Grundsätzen ist die Mehrheit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig anzusehen, so dass eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands ge- währleistet ist. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäfts- politik sowie alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Satzung der ThyssenKrupp AG Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversiche- rung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Eine An- passung an die Vorgaben des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird fristgerecht erfolgen. Auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist nach einer neuen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine D&O-Versicherung mit einem entsprechenden Selbstbehalt zum 01. Oktober 2009 vereinbart worden.

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