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Report Investor: ThyssenKrupp AG - Geschäftsbericht 2010

203konzernabschluss Konzern-Anhang203KONZERNABSCHLUSS Konzern-Anhang Im Juli 2007 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Require- ments and their Interaction“ herausgegeben. Die Interpretation gibt Hinweise, wie die Begrenzung nach IAS 19 „Employee Benefits“ für einen Überschuss festzulegen ist, der als Vermögenswert angesetzt werden kann. Zudem wird erklärt, welche Auswirkungen sich auf die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen aus leistungs- orientierten Plänen auf Grund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zu einer Einzahlung von Mindestbeträgen ergeben. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen einen Plan- vermögensüberschuss als Vermögenswert konsistent bilanzieren. IFRIC 14 ist in der EU verpflichtend anzuwenden auf Geschäfts- jahre, die am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnen. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der Interpretation einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Konzern- abschlusses hat. Im Mai 2008 hat das IASB den ersten Sammelstandard „Impro- vements to IFRSs“ zur Vornahme kleinerer Änderungen an den bestehenden IFRS-Standards veröffentlicht. Dieser Standard enthält in zwei Teilabschnitten die Änderungen von 20 IFRS-Standards. Der erste Teilabschnitt beinhaltet Änderungen, die Auswirkungen auf die Darstellung, den Ansatz oder die Bewertung haben können. Der zweite Teilabschnitt enthält Formulierungsänderungen oder redaktio- nelle Änderungen. Sofern im jeweiligen Standard nicht anders geregelt, sind die Änderungen anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnen. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassungen einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse hat. Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2009/2010 hat das IASB die nachfolgend darge- stellten Standards, Interpretationen und Änderungen herausgegeben, deren Anwendung noch die Übernahme in EU-Recht („Endorsement“) erfordert: Im November 2009 hat das IASB eine überarbeitete Fassung von IAS 24 „Related Party Disclosurses“ veröffentlicht. Die Überarbeitung beinhaltet eine Vereinfachung der Anhangangabepflichten für Unternehmen, die Regierungen nahe stehend sind (sog. „govern- ment-related entities“) und eine Klarstellung der Definition nahe stehender Unternehmen und Personen. Der geänderte Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2011 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassung, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird. Im November 2009 hat das IASB den neuen Standard IFRS 9 „Financial Instruments“ zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Dieser Standard ist der erste Teil des dreiteiligen Projekts zur vollständigen Ablösung von IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“, das in 2010 abgeschlossen werden soll. Gemäß der Methodik von IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaf- fungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Zuordnung zu einer der beiden Bewertungskategorien hängt davon ab, wie das Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert (sog. Geschäftsmodell) und welche Produktmerkmale die einzelnen finanziellen Vermögenswerte haben. Der Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen; eine frühere Anwendung für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009 ist zulässig. Der Konzern kann derzeit noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird. Im November 2009 hat das IASB eine Änderung von IFRIC 14, der eine Interpretation des IAS 19 „Employee Benefits“ ist, mit dem Titel „Prepayments of a Minimum Funding Requirement“ veröffent- licht. Die Änderung ist in den seltenen Fällen relevant, in denen ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und Beitragsvorauszahlungen leistet, um diese Mindestdotierungsver- pflichtungen zu erfüllen. Die Änderung erlaubt dem Unternehmen in diesem Fall, den Vorteil einer solchen Vorauszahlung als Vermögens- wert zu bilanzieren. Die Änderung der Interpretation ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2011 beginnen; eine frühere Anwendung für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009 ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der Interpretation, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird. Im November 2009 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 19 „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“ veröffent- licht. Diese Interpretation stellt die Anforderungen klar, die IFRS hat, wenn ein Unternehmen die Bedingungen einer finanziellen Verbind- lichkeit mit dem Gläubiger neu verhandelt und der Gläubiger dabei akzeptiert, dass die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder teilweise mit Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens getilgt wird. Die Interpretation ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Juli 2010 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der Interpretation, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.