
253konzernabschluss Konzern-Anhang253KONZERNABSCHLUSS Konzern-Anhang Für die in den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010 erbrach- ten Dienstleistungen der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten Price- waterhouseCoopers-Verbundes sind folgende Honorare (einschließ- lich Auslagen) als Aufwand erfasst worden: Mio € 2008/2009 2009/2010 Gesamt davon Deutschland Gesamt davon Deutschland Prüfungsleistungen 10 4 8 3 Andere Bestätigungs- leistungen 4 1 3 1 Steuerberatungs- leistungen 2 1 2 0 Sonstige Leistungen 1 0 1 0 Insgesamt 17 6 14 4 Die Abschlussprüfungs- und die Prüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ThyssenKrupp AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesent- lichen die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die Honorare für Due-Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen und Desinvestitionen. In den Honoraren für Steuerbe- ratungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Steuerbera- tung bei laufenden und geplanten Transaktionen, für die Erstellung von Steuererklärungen, für steuerliche Due-Diligence-Leistungen, für Steuerberatung im Zusammenhang mit Projekten und konzerninter- nen Reorganisationen sowie die steuerliche Beratung von in das Ausland entsandten Mitarbeitern enthalten. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 34 Zusätzliche Informationen zur Kapital- flussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition „Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente“. Nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 ergab sich aus dem Erwerb und der Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 27 (i. Vj. 51) Mio €. Der zahlungsunwirksame Zugang von Vermögenswerten aus Finance Lease im Geschäftsjahr 2009/2010 beträgt 13 (i. Vj. 11) Mio €. Nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 erfolgte durch den Erwerb und die Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Brutto- Finanzschulden in Höhe von 19 (i. Vj. 24) Mio €. Sonstige Angaben 35 Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Am 01. Oktober 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entspre- chenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich ge- macht. Die ThyssenKrupp AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und hat den Empfehlungen des Kodex im Zeitraum vom 01. Oktober 2009 bis zur Aufsichtsratssitzung am 03. September 2010 (Kodexfassung vom 18. Juni 2009) und vom 04. September 2010 bis zum 30. September 2010 (Kodexfassung vom 26. Mai 2010) entsprochen. Die Empfehlung in Ziffer 5.4.5 der Kodex- Fassung vom 26. Mai 2010 wird für den Zeitraum von deren Inkraft- treten am 02. Juli 2010 bis zum Ablauf der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 21. Januar 2011 nicht uneingeschränkt ange- wandt. Ab diesem Zeitpunkt wird die ThyssenKrupp AG wieder sämt- lichen Empfehlungen des Kodex entsprechen. Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesell- schaft Eisen- und Hüttenwerke AG ist am 01. Oktober 2010 abgege- ben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. 253KONZERNABSCHLUSS Konzern-Anhang Für die in den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010 erbrach- ten Dienstleistungen der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten Price- waterhouseCoopers-Verbundes sind folgende Honorare (einschließ- lich Auslagen) als Aufwand erfasst worden: Mio € 2008/2009 2009/2010 Gesamt davon Deutschland Gesamt davon Deutschland Prüfungsleistungen 10 4 8 3 Andere Bestätigungs- leistungen 4 1 3 1 Steuerberatungs- leistungen 2 1 2 0 Sonstige Leistungen 1 0 1 0 Insgesamt 17 6 14 4 Die Abschlussprüfungs- und die Prüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ThyssenKrupp AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesent- lichen die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die Honorare für Due-Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen und Desinvestitionen. In den Honoraren für Steuerbe- ratungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Steuerbera- tung bei laufenden und geplanten Transaktionen, für die Erstellung von Steuererklärungen, für steuerliche Due-Diligence-Leistungen, für Steuerberatung im Zusammenhang mit Projekten und konzerninter- nen Reorganisationen sowie die steuerliche Beratung von in das Ausland entsandten Mitarbeitern enthalten. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 34 Zusätzliche Informationen zur Kapital- flussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition „Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente“. Nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 ergab sich aus dem Erwerb und der Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 27 (i. Vj. 51) Mio €. Der zahlungsunwirksame Zugang von Vermögenswerten aus Finance Lease im Geschäftsjahr 2009/2010 beträgt 13 (i. Vj. 11) Mio €. Nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 erfolgte durch den Erwerb und die Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Brutto- Finanzschulden in Höhe von 19 (i. Vj. 24) Mio €. Sonstige Angaben 35 Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Am 01. Oktober 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entspre- chenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich ge- macht. Die ThyssenKrupp AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und hat den Empfehlungen des Kodex im Zeitraum vom 01. Oktober 2009 bis zur Aufsichtsratssitzung am 03. September 2010 (Kodexfassung vom 18. Juni 2009) und vom 04. September 2010 bis zum 30. September 2010 (Kodexfassung vom 26. Mai 2010) entsprochen. Die Empfehlung in Ziffer 5.4.5 der Kodex- Fassung vom 26. Mai 2010 wird für den Zeitraum von deren Inkraft- treten am 02. Juli 2010 bis zum Ablauf der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 21. Januar 2011 nicht uneingeschränkt ange- wandt. Ab diesem Zeitpunkt wird die ThyssenKrupp AG wieder sämt- lichen Empfehlungen des Kodex entsprechen. Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesell- schaft Eisen- und Hüttenwerke AG ist am 01. Oktober 2010 abgege- ben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. 253KONZERNABSCHLUSS Konzern-Anhang Für die in den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010 erbrach- ten Dienstleistungen der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten Price- waterhouseCoopers-Verbundes sind folgende Honorare (einschließ- lich Auslagen) als Aufwand erfasst worden: Mio € 2008/2009 2009/2010 Gesamt davon Deutschland Gesamt davon Deutschland Prüfungsleistungen 10 4 8 3 Andere Bestätigungs- leistungen 4 1 3 1 Steuerberatungs- leistungen 2 1 2 0 Sonstige Leistungen 1 0 1 0 Insgesamt 17 6 14 4 Die Abschlussprüfungs- und die Prüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ThyssenKrupp AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesent- lichen die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die Honorare für Due-Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen und Desinvestitionen. In den Honoraren für Steuerbe- ratungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Steuerbera- tung bei laufenden und geplanten Transaktionen, für die Erstellung von Steuererklärungen, für steuerliche Due-Diligence-Leistungen, für Steuerberatung im Zusammenhang mit Projekten und konzerninter- nen Reorganisationen sowie die steuerliche Beratung von in das Ausland entsandten Mitarbeitern enthalten. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 34 Zusätzliche Informationen zur Kapital- flussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition „Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente“. Nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 ergab sich aus dem Erwerb und der Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 27 (i. Vj. 51) Mio €. Der zahlungsunwirksame Zugang von Vermögenswerten aus Finance Lease im Geschäftsjahr 2009/2010 beträgt 13 (i. Vj. 11) Mio €. Nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2009/2010 erfolgte durch den Erwerb und die Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Brutto- Finanzschulden in Höhe von 19 (i. Vj. 24) Mio €. Sonstige Angaben 35 Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Am 01. Oktober 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entspre- chenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich ge- macht. Die ThyssenKrupp AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und hat den Empfehlungen des Kodex im Zeitraum vom 01. Oktober 2009 bis zur Aufsichtsratssitzung am 03. September 2010 (Kodexfassung vom 18. Juni 2009) und vom 04. September 2010 bis zum 30. September 2010 (Kodexfassung vom 26. Mai 2010) entsprochen. Die Empfehlung in Ziffer 5.4.5 der Kodex- Fassung vom 26. Mai 2010 wird für den Zeitraum von deren Inkraft- treten am 02. Juli 2010 bis zum Ablauf der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 21. Januar 2011 nicht uneingeschränkt ange- wandt. Ab diesem Zeitpunkt wird die ThyssenKrupp AG wieder sämt- lichen Empfehlungen des Kodex entsprechen. Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesell- schaft Eisen- und Hüttenwerke AG ist am 01. Oktober 2010 abgege- ben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.