
69an unsere aktionäre Corporate-Governance-Bericht AN UNSERE AKTIONÄRE Corporate-Governance-Bericht 69 Wertrechte wird mit dem Durchschnittskurs der ThyssenKrupp Aktie in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums multipliziert und ergibt den an das Vorstandsmitglied auszuzahlenden Betrag. Die Modifizierungen bei dem künftigen LTI betreffen die Erhöhung des MTI-Ausgangswertes von 150.000 € für ein ordentliches Vorstandsmitglied auf 500.000 € beim LTI; andererseits werden Verände- rungen des TKVA erst berücksichtigt, wenn sie 200 Mio € erreichen (statt 50 Mio € beim MTI). Im Ein- zelnen stellt sich das LTI-System wie folgt dar: Für einen bestimmten Ausgangswert, der bei einem ordentlichen Vorstandsmitglied 500.000 € be- trägt, werden fiktiv Aktien gewährt, sogenannte Wertrechte, die keine Aktienoptionen sind. Die Anzahl der an ein Vorstandsmitglied ausgegebenen Wertrechte ergibt sich aus dem durchschnittlichen Aktien- kurs des 1. Quartals des Performance-Zeitraums. Diese Wertrechte werden mit ihrem nach internationa- len Bilanzierungsvorgaben errechneten Wert zum Zeitpunkt der Gewährung als Teil der Vergütung an- gesetzt. Die Zahl der ausgegebenen Wertrechte aus dem LTI wird dann am Ende des jeweiligen dreijäh- rigen Performance-Zeitraums angepasst. Basis dafür ist ein Vergleich des durchschnittlichen TKVA des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 01. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen TKVA der vorangegangenen drei Geschäfts- jahre. Diese Vergütungskomponente deckt also insgesamt einen Zeitraum von sechs Jahren ab. Ein Anstieg des TKVA um 200 Mio € führt zu einer Erhöhung der Wertrechte um 5 %; verringert sich der durchschnittliche TKVA um 200 Mio €, sinkt die Anzahl der Wertrechte um 10 %. Mehr über den TKVA erfahren Sie auf den Seiten 93–95. Am Ende des Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt. Die Auszahlung aus dem LTI ist wie beim MTI auf 1,5 Mio € für ein ordentliches Vorstandsmitglied begrenzt. Bonus Dieses System von Tantieme und MTI/LTI ist sinnvoll, aber unter bestimmten Konstellationen ergän- zungsbedürftig. So wird für das Berichtsjahr – wie bereits für das Jahr davor – auf Grund des hohen negativen TKVA im Geschäftsjahr 2008/2009 trotz erheblicher Steigerungen im Geschäftsjahr 2009/2010 wegen der langfristigen Betrachtungsweise keine Zahlung aus dem bisherigen MTI erfolgen. In schwieri- gen wirtschaftlichen Jahren, die gerade einen besonderen Einsatz des Vorstands erfordern, sollten die Leistungen des Vorstands jedoch nicht nur mit dem Fixum honoriert werden, wie dies 2008/2009 der Fall war. Angesichts der dabei an den Vorstand gestellten Aufgaben und seiner besonderen Verantwortung würde dies die Wettbewerbsfähigkeit bei der Vorstandsvergütung beeinträchtigen. Ferner ist zu berück- sichtigen, dass in kritischen Zeiten eine hohe finanzielle Disziplin unbedingt notwendig ist. Deswegen wird für einen gewissen Zeitraum eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis einer cash-flow-orientierten Kennzahl festgelegt. Hierbei werden im operativen Geschäft generierte Mittel in das Verhältnis zur Ge- samtverschuldung des Konzerns gesetzt. Dies wird durch die Kennzahl "Funds From Operations/Total Debt" (FFO/TD) verkörpert, die es erlaubt, Schwankungen bei EBT und Net Working Capital sowie Investi- tionen untereinander auszugleichen. Bei Erreichen der vorgegebenen Ziele soll diese Leistung des Vor- stands durch einen Bonus honoriert werden. Er beträgt bei einem FFO/TD von 10 % 450.000 € und erhöht sich grundsätzlich bei einem Anstieg des FFO/TD von 0,3 % um 50.000 €. Um die vom VorstAG geforderte Nachhaltigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage gerade auch im Verhältnis zwischen kurz- und langfristiger Vergütung sicherzustellen, werden 55 % des Bonus in Wertsteigerungsrechte der ThyssenKrupp Aktie umgewandelt und nach einer dreijährigen Sperrfrist (wie bei der Tantieme) vergütet. Ob und in welcher Höhe ein solcher Bonus erneut zu gewähren ist, wird jährlich neu entschieden. Pensionen Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze erreicht haben, dauerhaft arbeitsunfähig sind oder deren Anstellungsvertrag unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte vorzeitig beendet oder nicht verlängert wurde. Eine Pension wird bei vorzeitiger Beendigung oder Nicht-Verlängerung des Anstellungsvertrags nach der jetzt verwendeten Neufassung der Verträge Einzelheiten: Seiten 93–95 Über die Gewährung eines Bonus an den Vorstand wird jährlich neu entschieden.