iAs 23 fremdkapitalkosten (überarbeitet 2007): der überarbeitete IAs 23 verlangt die Aktivierung von fremdkapitalkosten, die direkt dem erwerb, dem bau oder der herstellung eines qualifizierten Vermögens- wertes zugerechnet werden können. Tipp24 hat diese änderung zum 1. januar 2009 angewandt. da es bei Tipp24 derzeit keine fremd- kapitalkosten gibt, die sich auf qualifizierte Vermögenswerte beziehen, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage von Tipp24. iAs 32 finanzinstrumente: Darstellung und iAs 1 Darstellung des Abschlusses: kündbare finanzinstrumente und bei liquidation ent- stehende verpflichtungen: die änderungen der standards erlauben in begrenztem umfang Ausnahmen, die eine Klassifizierung kündbarer finanzinstrumente als eigenkapital gestatten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. die Anwendung dieser änderungen ergab keine Aus- wirkungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage von Tipp24. ifric 9 neubeurteilung eingebetteter Derivate und iAs 39 finanz- instrumente: Ansatz und bewertung: die änderung von IfrIc 9 verlangt von einem unternehmen eine beurteilung, ob ein eingebettetes derivat vombasisvertragzutrennenist,wenneinunternehmeneinenhybriden finanziellen Vermögenswert aus der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegendenzeitwertzubewertendenfinanzinstrumenteumgliedert. diese beurteilung hat auf grundlage der umstände zu erfolgen, die an dem späteren der beiden nachfolgend genannten Termine galten: dem zeitpunkt, an dem das unternehmen Vertragspartei wurde, oder dem zeitpunkt der änderungen der Vertragsbedingungen, in deren folge es zu einer erheblichen änderung der zahlungsströme kam. IAs 39 besagt nun, dass immer dann, wenn der beizulegende zeitwert eines einge- betteten derivats nicht verlässlich ermittelt werden kann, das gesamte strukturierteInstrumentalserfolgswirksamzumbeizulegendenzeitwert bewertetklassifiziertbleibenmuss.dieAnwendungergabkeineAuswir- kungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage von Tipp24. ifric 13 kundenbindungsprogramme: gemäß IfrIc 13 sind Treuegut- schriften für Kunden als separater bestandteil der umsatztätigkeit zu bilanzieren, im rahmen derer sie gewährt wurden. ein Teil des beizu- legenden zeitwertes der erhaltenen gegenleistung wird den Prämien- anrechten zugeordnet und abgegrenzt. dieser Teil wird anschließend in der berichtsperiode als ertrag erfasst, in der die Prämiengutschriften eingelöst werden. da Tipp24 über keine derartigen Kundenbindungs- programme verfügt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermö- gens-, finanz- und ertragslage von Tipp24. ifric 16 Absicherungen einer nettoinvestition in einen auslän- dischen geschäftsbetrieb: IfrIc 16 beinhaltet bestimmungen zur bilanzierung einer Absicherung einer nettoinvestition. die Interpretation vermitteltleitlinienfürdieIdentifizierungderfremdwährungsrisiken,die im rahmen der Absicherung einer nettoinvestition abgesichert werden können, für die bestimmung, welche Konzernunternehmen die siche- rungsinstrumente zur Absicherung der nettoinvestition halten können, und für die ermittlung des fremdwährungsgewinns oder -verlusts, der beiVeräußerungdesgesichertenausländischengeschäftsbetriebsaus dem eigenkapital in die gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist. die Interpretation ist prospektiv anzuwenden. die Anwendung ergab keine Auswirkungen auf die Vermögens-, finanz- und ertragslage von Tipp24. verbesserungen zu ifrs: der IAsb veröffentlichte im mai 2008 einen sammelstandard zur änderung verschiedener Ifrs-standards mit dem primären ziel, Inkonsistenzen zu beseitigen und formulierungen klar- zustellen. sammelstandards sehen für jeden geänderten Ifrs eine eigene übergangsregelung vor. die Anwendung folgender neuregelun- gen führte zwar zur änderung der rechnungslegungsmethoden, ergab jedochkeineAuswirkungenaufdieVermögens-,finanz-undertragslage von Tipp24: ifrs 5 zur veräußerung gehaltene langfristige vermögenswerte und aufgegebene geschäftsbereiche: es wird klargestellt, dass für lang- fristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräu- ßerunggehaltenklassifiziertsind,undaufgegebenegeschäftsbereiche allein die Angabepflichten des Ifrs 5 einschlägig sind. die in anderen Ifrs vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn diejeweiligenstandardsoderInterpretationendieseAngabenausdrück- lich für Vermögenswerte nach Ifrs 5 und aufgegebene geschäfts- bereiche fordern. diese Klarstellung führt derzeit nicht zur änderung der segmentberichterstattung. iAs 1 Darstellung des Abschlusses: die in übereinstimmung mit IAs 39 finanzinstrumente: Ansatz und bewertung als zu handelszwecken gehaltene klassifizierte Vermögenswerte und schulden dürfen in der bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert werden. Tipp24 hat analysiert, ob sich die erwartete Periode der realisierung der finanzi- ellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von der Klassifizierung des Instruments unterschieden. diese Analyse führte nicht zu einer umklassifizierung von kurzfristigen finanzinstrumenten in langfristige finanzinstrumente in der bilanz. 47Konzernanhang
