KONZERNABSCHLUSS 2009 Konzernanhang: Erläuternde Anhangangaben 125 Die Berechnung der DBO beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfah- ren. Zur Ermittlung der DBO wird der Rechnungszins zum jeweiligen Bilanzstichtag anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten und mit Blick auf die Fristigkeit der bestehenden Verpflichtungen be- stimmt. Außerdem werden langfristige Trendannahmen für die zu erwartenden Gehalts- und Renten- steigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt und bei der Bewertung be- rücksichtigt. Die Verpflichtungen werden jährlich durch unabhängige qualifizierte Versicherungsma- thematiker bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Aufwand nach der Korridormethode erfasst. Dabei wird der Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der am Bi- lanzstichtag 10% des höheren Betrags aus DBO bzw. Planvermögen übersteigt, ab dem Folgejahr erfolgswirksam auf die restliche durchschnittliche Dienstzeit der Arbeitnehmer verteilt. Abfindungen werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und werden erfasst, wenn der Konzern eine nicht rückgängig zu machende Verpflichtung eingegangen ist. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abge- zinst. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSFORMEN Die bei einer aktienbasierten Vergütungstransaktion erhaltenen oder erworbenen Güter oder Dienst- leistungen werden zu dem Zeitpunkt angesetzt bzw. als Aufwand erfasst, an dem die Güter erworben oder die Dienstleistungen erhalten wurden. Es wird eine entsprechende Zunahme im Eigenkapital verbucht, wenn die Güter oder Dienstleistungen bei einer aktienbasierten Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erhalten wurden, oder eine Schuld angesetzt, wenn die Güter oder Dienstleistungen bei einer aktienbasierten Vergütungstransaktion mit Barausgleich er- worben wurden. Im Falle einer aktienbasierten Vergütungstransaktion, die in bar abgegolten wird, werden die erworbenen Güter oder Dienstleistungen und die entstandene Schuld mit dem beizule- genden Zeitwert der Schuld angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Bilanzstichtag neu bestimmt und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe sich verlässlich schätzen lässt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem abgezinsten Erfül- lungsbetrag bewertet. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. LEASING Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 „Leasing- verhältnisse“ dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Leasingverhältnisse, bei denen der primäre Teil der Chancen und Risiken beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Die diesbezüglich geleisteten Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingver- hältnisses aufwandswirksam erfasst.
