Report-Investor: Tognum AG - Geschäftsbericht 2009

ZUM GESCHÄFTSJAHR 2009 Bericht des Aufsichtsrats 13 In der Bilanzsitzung am 24. März 2009 billigte der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und auf Grundlage der Vorgespräche, Vorprüfungen und Beratungen des Prüfungsausschusses den Jahres- und Konzernabschluss der Tognum AG zum 31. Dezember 2008. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Ferner wurden die der Hauptversammlung 2009 zu unterbreitenden Beschluss- vorschläge beraten und festgelegt. Weitere Themen waren der Erlass einer Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss, der Amtsantritt von Dr. Ulrich Dohle als Vorstandsmitglied für das Ressort Tech- nology & Operations sowie die Verlängerung des Dienstvertrags von Christof von Branconi bis zum 28. Februar 2013. Darüber hinaus informierte uns der Vorstand über die neue Systematik der ab dem Geschäftsjahr 2009 verpflichtend anzuwendenden Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 (Interna- tional Financial Reporting Standard 8). Im Mittelpunkt der Sitzung am 11. Mai 2009 standen der Bericht zum ersten Quartal, die Produkt- strategie der Baureihen 2000 und 4000 sowie die strategische Entwicklung des Distributionsnetzes in den USA. Des Weiteren überprüfte der Aufsichtsrat − nach Vorbereitung im Präsidialausschuss − die Effizienz seiner Tätigkeit entsprechend den Kodex-Vorgaben und erörterte weitere Möglichkeiten, die Effizienz seiner Arbeit konsequent voranzutreiben. Eine weitere Effizienzprüfung wird turnusgemäß im Geschäftsjahr 2010 erfolgen. Am 10. August 2009 berichtete der Vorstand zunächst über die Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal, und wir befassten uns intensiv mit dem Ausblick auf das Geschäftsjahr 2010. Ferner legte der Vorstand eine Ausarbeitung des neu geplanten Materialwirtschaftszentrums in Kluftern vor, und wir wurden über die Pläne eines möglichen neuen Produktionsstandorts in den USA informiert. Weiter behandelten wir die Vergütung des Vorstands, insbesondere auch vor dem Hintergrund des im Juni 2009 verabschiedeten Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). In der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2009 befassten wir uns mit dem Bericht für das dritte Quartal, der Strategie des Systemgeschäfts im Bereich MTU Onsite Energy, der Standortverlagerung innerhalb der USA und der Verlängerung des Programms „Long-Term Incentive Concept für leitende Führungskräfte des Konzerns“ für das Jahr 2010. Des Weiteren berieten und diskutierten wir die aktuellen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und gaben daraufhin den Wort- laut der Entsprechenserklärung 2009 ab. In der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres befassten wir uns am 4. Dezember 2009 schwerpunkt- mäßig mit dem aktuellen Stand der Strategieumsetzung für den Bereich MTU Onsite Energy Brenn- stoffzelle. Überdies wurde ausführlich die vom Vorstand vorgestellte Geschäftsplanung für das kom- mende Geschäftsjahr 2010 verabschiedet. ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben wurden vom Auf- sichtsrat insgesamt vier Aufsichtsratsausschüsse (Präsidialausschuss, Vermittlungsausschuss, Prü- fungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet. Die Ausschüsse bereiten bestimmte The- menkreise zur Diskussion im Plenum und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Hinsichtlich einzelner Themen wurden auch Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf diese Ausschüsse delegiert. Eine Darstellung der jeweiligen Ausschüsse und deren Mitglieder finden Sie ab Seite 174 dieses Geschäfts- berichts. PRÄSIDIALAUSSCHUSS. Der Präsidialausschuss trat im Jahr 2009 zu sieben Sitzungen sowie zu zwei zusätzlichen Workshops zusammen. Er beschäftigte sich intensiv mit dem neuen Gesetz zur Ange- messenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und erörterte in diesem Zusammenhang das beste- hende Vergütungssystem und die Höhe der Vergütung des Vorstands. Weitere Themen waren die Vertragsverlängerung von Christof von Branconi bis zum 28. Februar 2013 sowie die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus bereitete der Präsidialausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 Aktiengesetz (AktG) vor.

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