KONZERNLAGEBERICHT 2009 Nachtragsbericht 85 » Die Führungskräfte sowie hierfür entsprechend eingerichtete Stellen sind Ansprechpartner zur Klärung von Fragen und dem Aufzeigen möglicher Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensrichtlinie. Weitergehende Informationen zu den aufgeführten Unternehmensführungspraktiken sind auf folgen- den Webseiten öffentlich zugänglich: » Globaler Pakt: www.unglobalcompact.org » Tognum Verhaltensrichtlinie: www.tognum.com ZUR ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE VON DEREN AUSSCHÜSSEN. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrau- ensvoll im Interesse der Tognum AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fra- gen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich darüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge sieht der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vor. In sämt- liche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirt- schaftskrise steht der Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, um sich frühzeitig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren und ggf. zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten. ZUR ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Auf- sichtsrat insgesamt vier Aufsichtsratsausschüsse (Präsidialausschuss, Vermittlungsausschuss, Prü- fungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet. Die Ausschüsse bereiten bestimmte The- menkreise zur Diskussion im Plenum und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Hinsichtlich einzelner Themen wurden auch Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf diese Ausschüsse delegiert. Eine Darstellung der jeweiligen Ausschüsse und deren Mitglieder finden Sie auf Seite 174 dieses Geschäfts- berichts. ZUM CORPORATE GOVERNANCE BERICHT. Auch im Geschäftsjahr 2009 beschäftigten sich Vor- stand und Aufsichtsrat der Tognum AG intensiv mit der Thematik Corporate Governance, insbeson- dere dem Deutschen Corporate Governance Kodex, im Folgenden Kodex oder DCGK genannt. Cor- porate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausge- richtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Deshalb setzen wir nicht nur die Empfehlung des Kodex nahezu vollständig um, sondern auch dessen Anregungen. Die Grundsätze und Regeln des Kodex bestimmen auch die Unternehmensrichtlinien der Tognum AG. Den vollständigen Corporate Governance Bericht finden Sie im Geschäftsbericht ab Seite 59. NACHTRAGSBERICHT Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichts- pflichtigen Ereignisse. Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand
