47 Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen hat und dem Interesse der Aktionäre an einer effizienten Leitung der Haupt- versammlung entspricht. Die Rechte der Aktionäre auf Beantragung einer Einzelwahl bleiben hiervon unberührt. Die Gesellschaft behält sich vor, Anträge auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds auch unbefristet zu stellen. Es ist aber vorgesehen, das durch das Amtsgericht bestellte Aufsichtsratsmitglied in der nächsten, der gerichtlichen Bestellung folgenden ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl in den Aufsichtsrat vor- zuschlagen. Dadurch ist die jederzeitige Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats gewährleistet und sichergestellt, dass die Aktionäre ihre Mitwirkungsrechte bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern ausüben können. Kodex 5.4.6. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft und ist in dem im Lagebericht enthaltenen Vergütungsbericht sowie im Anhang konkret erläutert. Eine weitergehende Offenlegung und Individuali- sierung ist deswegen nicht vorgesehen. Kodex 7.1.2 Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden lediglich mit dem Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsaus- schusses (Audit Committee), nicht aber mit dem gesamten Audit Committee vor der Veröffentlichung erörtert, da der Vorstand hierin die einzige Möglichkeit sieht, um die notwendige Flexibilität zu wahren und gerade bei Ad-Hoc- Publizität relevanten Sachverhalten Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Corporate Governance Bericht corporate Governance Der Begriff „Corporate Governance“ lässt sich mit dem Begriff „Unternehmensführung und -kontrolle“ umschreiben und be- zeichnet die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Führungs- entscheidungen eines Unternehmens und somit auf den Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der VBH Holding AG ist Corporate Governance als fester Bestandteil der Unternehmenskultur verankert. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig mit den nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance. Der folgende Corporate Governance Bericht dient der Zusammenfassung der wesentlichen Corporate Governance-Grundsätze, die für die Unternehmensführung der VBH Holding AG maßgeblich sind. Konzernlagebericht
