Report-Investor: Versatel AG - Geschäftsbericht 2009

27 Versatel | Konzernlagebericht 1.8 Angaben gemäß § 315 IV HGB Zum 31. Dezember 2009 betrug das Grundkapital der Versatel AG 44 Mio. Euro. Das Grundkapital ist in 44 Mio. auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2007 eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte über- schreiten, sind der Gesellschaft zum 31. Dezember 2009 bekannt: – Vienna II S.a.r.l., Luxemburg: 41,67 Prozent – Cyrte Investment GP I B.V., Naarden/Niederlande: 25,04 Prozent – United Internet AG, Montabaur: 25,05 Prozent Es existieren keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Dem Aufsichtsrat obliegt die Ernennung und die Abberufung des Vorstands, er bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder und kann einen Vorsitzenden ernennen. Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Vorstand ist ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 9. April 2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 15 Mio. Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Darüber hinaus ist das Grundkapital der Gesell- schaft um bis zu 15 Mio. Euro, eingeteilt in bis zu 15 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. April 2007 von der Gesellschaft begeben wurden. Es bestehen wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft für die begebene Anleihe in Höhe von 525 Mio. Euro sowie die revolvierende Kreditlinie in Höhe von 75 Mio. Euro, die unter Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes eine sofortige Rückzahlung bewirken würden. Zudem wurden Vereinbarungen der Gesellschaft mit einem Vorstandsmitglied getroffen, die im Falle eines Übernahmeangebotes eine mögliche Auflösung des Vertrages unter Zahlung einer Entschädigung beinhalten.

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