Report-Investor: Versatel AG - Geschäftsbericht 2009

37 Versatel | Konzernlagebericht 3 Erklärung zur Unternehmensführung Versatel ist auf eine gute, transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung zum Wohle der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Vorstand und Aufsichtrat identifi- zieren sich umfassend mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Besonderer Wert wird auf eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie auf eine trans- parente Unternehmenskommunikation gelegt. Corporate Governance ist für Versatel ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Versatel möchte das Vertrauen, das ihr Anleger, Finanzmärkte, Geschäftspartner, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit entgegenbringen, bestätigen und die Corporate Governance im Konzern fortlaufend weiterentwickeln. Versatel ist davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens ist. Vorstand und Aufsichtsrat berichten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Folgenden gemeinsam über die Corporate Governance der Versatel AG im Geschäftsjahr 2009. 3.1 Entsprechenserklärung und Bericht zur Corporate Governance Das Unternehmen ist konform den gesetzlichen Bestimmungen, maßgeblich nach den Regelungen des deutschen Aktiengesetzes, verfasst. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Regeln des Corporate Governance Kodex beschäftigt und sich in der Sitzung vom 7. Dezember 2009 insbesondere mit den Neuerungen in der Fassung vom 18. Juni 2009 auseinandergesetzt. Die Umsetzung, einschließlich der Abweichungen von den Empfehlungen, wurde intensiv diskutiert. Im Dezember 2009 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand eine aktuali- sierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abge- geben, welche der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Versatel AG dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Wortlaut der Entsprechenserklärung 2009 „Vorstand und Aufsichtsrat der Versatel AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundes- ministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ in der Fassung vom 6. Juni 2008 bzw. seit dessen Geltung in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit Abgabe der letzten Entsprechungserklärung der Versatel AG am 22. Dezember 2008 entsprochen wurde und weiterhin entsprochen wird. Lediglich die folgenden Empfehlungen wurden bzw. werden nicht angewendet: Ziffer 3.8: Selbstbehalt bei D&O Versicherungen Der Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 empfahl bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat einen angemessenen Selbstbehalt zu verein- baren. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 empfiehlt, bei sogenannten D&O Versicherungen, die ein Unternehmen für seine Aufsichtsratsmitglieder abschließt, einen Selbstbehalt vorzusehen, der dem der gesetzlichen Regelung zum Selbstbehalt bei D&O-Versi- cherungen für Vorstandsmitglieder entspricht.

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