6 Bericht des Aufsichtsrates An den Aufsichtsratssitzungen nahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teil. Ausschüsse Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Corporate Governance Informationen zu den aufsichtsratsbezogenen Aspekten der Corporate Governance der Gesell- schaft sind in der Erklärung zur Unternehmens- führung gem. § 289a HGB in diesem Geschäfts- bericht zu finden. Die Vergütung der Aufsichts- ratsmitglieder ist in der Erklärung zur Unter- nehmensführung, die Teil des Lageberichts ist, individualisiert ausgewiesen. Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern sind nicht aufgetre- ten. Im Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat im Hinblick auf die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter anderem eine Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit vorge- nommen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in die Arbeit des Aufsichtsrats eingeflossen. Darü- ber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat am 27. Februar 2009 die jährliche Entsprechenserklä- rung zum Deutschen Corporate Governance Ko- dex abgegeben. Sie wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Viscom AG dauerhaft zu- gänglich gemacht. Über die Corporate Gover- nance des Unternehmens berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – in der für die Viscom AG veröffentlichten Erklärung zur Un- ternehmensführung gem. § 289a HGB. Rechnungslegung Als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzern- abschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2009 wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Juni 2009 die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera- tungsgesellschaft, Hannover, gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Aufsichtsrat hat da- raufhin den Prüfungsauftrag verhandelt und den Auftrag erteilt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2009 der Viscom AG und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 sowie den zusammenge- fassten Lage- und Konzernlagebericht unter Ein- beziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsver- merk versehen. Besondere Prüfungsschwer- punkte waren die Periodenabgrenzung der Um- satzerlöse, die Bewertung des Vorratsvermögens und die Prüfung der Werthaltigkeit der immateriel- len Vermögenswerte. Außerdem hat er das bei der Viscom AG bestehende Risikofrüherken- nungssystem nach § 317 Abs. 4 HGB geprüft und als Ergebnis dieser Prüfung festgestellt, dass den durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich festgelegten Verpflich- tungen der Geschäftsführung Rechnung getragen wird. Der vom Vorstand der Viscom AG nach § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Bezie- hungen der Viscom AG zu verbundenen Unter- nehmen wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsver- merk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beur- teilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
