Report-Investor: Viscom AG - Geschäftsbericht 2009

45 IFRS-Konzernabschluss 2009 derungen werden einige Finanzinstrumente, die bisher die Definition einer finanziellen Verbindlich- keit erfüllten, künftig als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch auf das Net- tovermögen des Unternehmens darstellen. Hierfür ist jedoch detaillierten Anforderungen zu genügen. Auswirkungen auf den Viscom-Konzern ergaben sich hieraus nicht. Amendment to IAS 39 „Reclassification of Fi- nancial Assets: Effective Date and Transition” Das IASB veröffentlichte am 27. November 2008 eine überarbeitete Fassung des am 13. Oktober 2008 veröffentlichten „Amendments to IAS 39 and IFRS 7: Reclassification of Financial Instruments“. Die Änderungen wurden am 9. September 2009 in EU-Recht übernommen. Die am 13. Oktober 2008 herausgegeben Änderungen betrafen die Umklas- sifizierung einiger Finanzinstrumente. Der Hinter- grund der erneuten Überarbeitung ist die Klarstel- lung des Anwendungszeitpunktes der zum 13. Ok- tober 2008 veröffentlichten Änderungen. Hiernach treten Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft und dürfen nicht zurückbezogen werden. Wurden die Umklas- sifizierungsregelungen vor dem 1. November 2008 angewendet, können diese bis zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Datum zurückgezogen wer- den. Allerdings können die Umklassifizierungsrege- lungen nicht vor dem 1. Juli 2008 angewendet wer- den. Die Änderungen zu IAS 39 waren für den Viscom-Konzern nicht relevant. Amendments to IAS 39 and IFRS 7: Reclassification of Financial Instruments Im Oktober 2008 wurden Änderungen zu IAS 39, „Financial Instruments: Recognition and Measure- ment“, und IFRS 7, „Financial Instruments: Dis- closures“, zusammengefasst in „Reclassification of Financial Assets“ veröffentlicht und am 15. Okto- ber 2008 in EU-Recht übernommen. Die Änderun- gen zu IAS 39 und IFRS 7 treten rückwirkend zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Änderungen zu IAS 39 er- lauben Umklassifizierungen nicht derivativer finan- zieller Vermögenswerte (ausgenommen derer, bei denen die Fair-Value-Option gezogen wurde) aus der Kategorie „at fair value through profit or loss“ sowie unter bestimmten Bedingungen Umklassifi- zierungen von Vermögenswerten der Kategorie „available for sale“ in die Kategorie der „loans and receivables“. Dies betrifft insbesondere solche Fi- nanzinstrumente, die bei fehlender Handelsabsicht bzw. bei fehlender Designation als „available for sale“ ursprünglich die Definition von „loans and re- ceivables Kredite und Forderungen“ erfüllt hätten. Die Änderungen zu IFRS 7 sehen erweiterte Offen- legungsvorschriften für Unternehmen vor, die Um- klassifizierungen von finanziellen Vermögenswer- ten in Übereinstimmung mit den Änderungen von IAS 39 vorgenommen haben. Improvements to IFRS durch das Annual Improvements Project Am 22. Mai 2008 veröffentlichte der IASB im Rah- men seines ersten Annual Improvements Projekts Änderungen zu einer Reihe bestehender IFRS. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 23. Januar 2009. Die Änderungen umfassen sowohl Anpas- sungen von Formulierungen in einzelnen IFRS zur Klarstellung der bestehenden Regelungen (termi- nologische oder redaktionelle Korrekturen), als auch Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen. Die meisten der Änderun- gen treten für die Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, sofern im jeweiligen Standard nicht gesondert geregelt. Eine prospektive Anwendung ist zulässig. Aus der An- wendung der Neuregelungen des Improvements Projects ergaben sich keine wesentlichen Auswir- kungen auf den Viscom-Konzern.

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