85 Bestätigungsvermerk 2009 Bestätigungsvermerk 2009 Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlage- bericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den von der Viscom AG, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrech- nung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und An- hang – sowie den Konzernlagebericht für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vor- schriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen VertreterderGesellschaft.UnsereAufgabeistes,auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver- stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwen- denden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts- tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle- gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Kon- zernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der ange- wandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrund- sätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Ge- samtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen ge- führt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU an- zuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, ver- mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Ri- siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Hannover, 8. März 2010 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roter Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
