Vivacon AG Geschäftsbericht 2007 Konzern-Anhang 105 g) Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2006 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 2.900.000,00 bedingt erhöht (beding- tes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30.April 2011 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber beziehungsweise Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Haupt- versammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Im Geschäfts- jahr 2007 wurden wie im Vorjahr keine Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte ausgegeben. Genehmigtes Kapital In den Hauptversammlungen 2004 und 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, insgesamt ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 11.939.998,00 zu nutzen. In drei Bar-Kapitalerhöhungen hat der Vorstand bis zum 31. Dezember 2006 – jeweils nach Ermächtigung des Aufsichtsrates – in Ausnutzung des genehmigten Kapitals von insgesamt EUR 6.383.302,00 von den Ermächtigungen Gebrauch gemacht. Von dem nach Vollzug dieser Kapitalerhöhungen noch zur Verfügung stehenden Genehmigten Kapital in Höhe von EUR 5.556.996,00 wurde bisher kein Gebrauch gemacht. In der Hauptversammlung 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, insgesamt ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 4.013.160 zu schaffen. Das danach Genehmigte Kapital in Höhe von EUR 9.570.156 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2007 um EUR 144.703 erhöht. Die Beschlüsse im Einzelnen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. April 2009 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.975.000,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Hiervon wurde in Höhe von EUR 4.643.332,00 Gebrauch gemacht. Somit stehen aus diesem Genehmigten Kapital noch EUR 331.668,00 zur Verfügung. Auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Vivacon AG in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.964.998,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Im Geschäftsjahr 2005 wurde die Ermächtigung zur Schaffung des Genehmigten Kapitals II in einer Gesamthöhe von EUR 1.739.970,00 ausgenutzt. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. 14
