Vivacon AG Geschäftsbericht 2007 Konzern-Anhang 75 Erbbaurechtsgrundstücke werden unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwertes nach IAS 40 bilanziert. Die als Finanzinvestitionen gehal- tenen Immobilien werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet.Ausbuchungen durch Abgänge oder dauerhafte Unmöglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung lagen im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht vor. Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte aus- gewiesene Grundstücke werden dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen, sobald sie zur Erzielung von Erbbaurechts- zinsen und Wertsteigerungen gehalten werden. Bei der nach erfolgter Erbbaurechtsbestellung durchgeführten Übertragung von Grundstücken im Bereich »Sanierung« von den Vorräten in den Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wird ein zu diesem Zeitpunkt bestehender Unterschieds- betrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Immobilie und dem vorherigen Buchwert im Ergebnis erfasst. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Abschnitt D. 1 a) dieses Anhangs verwiesen. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswertes vor. Zum Bilanzstichtag lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor. Der Konzern hat zum Bilanzstichtag – wie auch zum 31. Dezember 2006 – keine Gebäude im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Für die zum Bilanz- stichtag im Vorratsvermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude liegt eine kurzfristige Veräußerungsabsicht vor. Die Bewertung der im Umlauf- vermögen ausgewiesenen Immobilien erfolgt daher zu den Anschaffungskosten der Vermögenswerte beziehungsweise einem geringeren Nettoveräußerungswert. Finanzanlagen Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Bei diesen Gesellschaften, die weder ein Tochterunter- nehmen noch ein Joint Venture sind, verfügt der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss. Die Bilanzierung und Bewertung dieser Beteiligungen erfolgt nach der »At-Equity«-Methode. In der Bilanz werden die Anteile an den assoziierten Unternehmen mit den Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der assozi- ierten Unternehmen erfasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Gewinne und Verluste aus laufenden Transaktionen zwischen dem Konzern und den assoziierten Unternehmen lagen nicht vor. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, inwiefern objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des assoziierten Unternehmens und den Anschaffungskosten als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Der Bilanzstichtag und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des assoziierten Unternehmens und des Konzerns stimmen überein. Für die Entwicklung dieses Postens verweisen wir auf die gesonderte Darstellung unter Abschnitt D. 1 c) dieses Anhangs. Objektive Anhaltspunkte dafür, dass ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen im Wert gemindert ist, lagen zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht vor. 03
