Potenzielle Interessenkonflikte sind im Zusammenhang mit der Bildung des integrierten Automobilkonzerns aufgetreten. Die Herren Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Dr. Hans Michel Piëch und der Vorsitzende des Auf- sichtsrats, Dr. Ferdinand K. Piëch, enthielten sich daher bei den Abstimmungen betreffend die Grundlagenvereinbarung und die Durchführungsverträge der Stim- me. Ferner haben der Aufsichtsrat in der Sitzung am 11. September 2009 sowie das Präsidium in seiner Sitzung am 23. März 2009 dem zwischenzeitlich zurückgezahl- ten Darlehen an die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG einvernehmlich zugestimmt. Die Umsetzung der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Volkswagen Konzern war Thema der Aufsichtsratssitzung am 20. November 2009. Dabei erörterten wir insbesondere die von der Regierungskommission Deut- scher Corporate Governance Kodex am 5. August 2009 veröffentlichten Änderungen des Kodex. Zusammen mit dem Vorstand haben wir am 20. November 2009 die Er- klärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Kodex abgegeben, denen mit Ausnahme der Ziffern 3.8 Abs. 2 (Selbstbehalt hinsichtlich der D&O-Versicherung), 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 und 3 (Vergleichsparameter bei variabler Vergütung) und 4.2.3 Abs. 3 und 4 (Abfindungs-Cap) uneingeschränkt entsprochen wird. Ein Selbstbehalt in der D&O-Versicherung gemäß Ziffer 3.8 Abs. 2 ist zum 1. Januar 2010 in den neuen Versicherungsvertrag aufgenommen worden. Die Vorgabe der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 und 3 (Vergleichsparameter bei variabler Vergütung) ist umgesetzt. Die Empfehlung der Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und 4 (Abfindungs-Caps) wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen berücksichtigt. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Volkswagen AG – www.volkswagenag.com/ir – dauerhaft zugäng- lich. In unserem Corporate Governance Bericht ab Seite 108 und im Anhang zum Konzernabschluss auf der Seite 296 finden Sie weitere Angaben zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Am 23. April 2009 hat die Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Volkswagen AG und den Volkswagen Konzernabschluss sowie den gemeinsamen Lagebericht, indem er jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Außerdem beurteilte der Abschlussprüfer das Risikomanagement-System und stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maß- nahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefähr- den könnten, frühzeitig zu erkennen. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht der Volkswagen AG über Beziehungen mit verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beur- teilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
