KONZERNBEREICHE CORPORATE GOVERNANCE LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN 225 > Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtergebnisrechnung Bilanz Eigenkapitalentwicklung Kapitalflussrechnung Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Ren- ten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfassen wir nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital. ERTRAGSTEUERRÜCKSTELLUNGEN Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Latente Steu- ern werden in gesonderten Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Ver- pflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Im Inland wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 3,4% verwen- det. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Im Rahmen des Versicherungsgeschäfts bilanzieren wir die Versicherungsverträge nach den Vorschriften des IFRS 4. Das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird peri- odengerecht bilanziert. Für die Ermittlung der Schadenrückstellung werden Schätzmethoden auf Grundlage von Annahmen über die weitere Schadensentwicklung angewendet. Die Anteile Dritter an den Rückstellungen sind unter den Sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. VERBINDLICHKEITEN Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Diffe- renzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden ent- sprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Kapitalüber- lassung werden erfolgswirksam zum Barwert des Abfindungsanspruchs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen weisen wir mit dem Barwert der Leasingraten aus. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
