KONZERNBEREICHE CORPORATE GOVERNANCE LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN 235 > Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtergebnisrechnung Bilanz Eigenkapitalentwicklung Kapitalflussrechnung Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk 10 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS 2009 2008 Mio. € Tatsächlicher Steueraufwand Inland 508 1.355 Tatsächlicher Steueraufwand Ausland 812 1.087 Tatsächlicher Steueraufwand 1.321 2.442 davon periodenfremde Aufwendungen (– 32) (– 41) Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen – 176 – 104 Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.145 2.338 Latenter Steuerertrag/ -aufwand Inland – 360 – 86 Latenter Steuerertrag/ -aufwand Ausland – 436 – 332 Latenter Steuerertrag – 796 – 418 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 349 1.920 Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wird ein einheitlicher Körperschaft- steuersatz von 15% (Vorjahr: 15%) und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5% zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer wird für in Deutschland erzielte Gewinne Gewerbesteuer erhoben. Unter Berücksichtigung der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsaus- gabe ab dem Geschäftsjahr 2008 ergibt sich für die Gewerbesteuer ein durchschnittlicher Steu- ersatz von 13,7%, so dass hieraus ein inländischer Gesamtsteuersatz von 29,5% (Vorjahr: 29,5 %) resultiert. Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwi- schen 0 und 42%. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt. Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2009 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 65 Mio.€ (Vorjahr: 77 Mio.€). Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 3.141 Mio.€ (Vorjahr: 2.172 Mio.€). Verlustvorträge in Höhe von 799 Mio.€ (Vorjahr: 808 Mio.€) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 828 Mio.€ (Vorjahr: 95 Mio.€) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu ver- wenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.518 Mio.€ (Vorjahr: 1.268 Mio.€), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren ge- nutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 198 Mio.€ (Vorjahr: 112 Mio.€) wurden als nicht nutzbar eingeschätzt. Die Zunahme der als nicht nutzbar eingeschätzten Verlustvorträge in Höhe von 86 Mio.€ resul- tierte im Wesentlichen aus der steuerlichen Situation indischer und italienischer Gesellschaften. Latente Steuern werden angesetzt, soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen in der Vergangenheit steuerbefreit waren und soweit die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung absehbar sind. Die von verschiedenen Staaten zum Ausgleich für den Wegfall der betragsmäßig unbegrenzten Steuer- befreiungen gewährten Steuerguthaben führten zum Ansatz eines Steuervorteils in Höhe von 55 Mio.€ (Vorjahr: 73 Mio.€). Die aus anderen Gründen gewährten Steuerguthaben betrugen 67 Mio.€ (Vorjahr: 69 Mio.€). Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 2 Mio.€ (Vorjahr: 2 Mio.€) und für Steuergutschriften, die in der Zeit von 2011 bis 2023 verfallen würden, wurde in Höhe von 562 Mio.€ (Vorjahr: 371 Mio.€) in der Bilanz kein latenter Steueranspruch erfasst.
