KONZERNBEREICHE CORPORATE GOVERNANCE LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN 285 > Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtergebnisrechnung Bilanz Eigenkapitalentwicklung Kapitalflussrechnung Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk Daneben verpfändet Volkswagen Ansprüche aus beim Bankhaus Metzler gezeichneten Einlage- zertifikaten in Höhe von 1,4 Mrd.€ für einen der Fleet Investments B.V. durch das Bankhaus Metzler gewährten Kredit. Durch diese Verpfändung wird das Risiko des Volkswagen Konzerns aus der vorgenannten Stillhalterposition nicht erhöht. Die Volkswagen AG und die Suzuki Motor Corporation, Tokio, haben am 9. Dezember 2009 eine Rahmenvereinbarung zur Aufnahme einer langfristigen strategischen Partnerschaft unter- zeichnet. Mit Wirkung zum 15. Januar 2010 hat Volkswagen 19,89% der Aktien an Suzuki zu einem Kaufpreis von 1,7 Mrd.€ erworben. Die zuständigen Behörden haben der Transaktion zugestimmt. 41 | Angaben über die Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen nach IAS 24 Als nahe stehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der Volkswagen AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Volkswagen AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahe stehen- den Partei der Volkswagen AG stehen. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2009 hat der Anteilsbesitz der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, an den Stammaktien der Volkswagen AG die 50%-Schwelle überschritten. Die Porsche Automobil Holding SE hielt ab diesem Zeitpunkt mit 50,76% die Mehrheit der Stimmrechte. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche Automobil Holding SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15% der Stammak- tien gehören. Die Eintragung der Beschlüsse steht zum Bilanzstichtag noch aus. Die Porsche Automobil Holding SE hat aber weiterhin die Möglichkeit an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken. Zuvor hatte der Aufsichtsrat von Volkswagen der Grundlagenvereinbarung zwischen der Volkswagen AG, der Porsche Automobil Holding SE, der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. und Porsche GmbH, beide Salzburg, der Porsche Zwischenholding GmbH, Stuttgart, den Stammaktionären der Porsche Automobil Hol- ding SE sowie den Arbeitnehmervertretungen der Volkswagen AG, der Porsche Automobil Hol- ding SE und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zur Schaffung eines integrierten Automobil- konzerns unter Führung von Volkswagen zugestimmt. Im Zuge der Umsetzung der Verträge hat sich Volkswagen am 7. Dezember 2009 mit 49,9% an der Porsche Zwischenholding GmbH, der 100%-igen Muttergesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, beteiligt. Die Volkswagen AG teilt sich mit der Porsche Automobil Holding SE auf Basis gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen die Führung der Porsche Zwischenholding GmbH. Die Porsche Automobil Holding SE stellt die Volkswagen AG sowie die Porsche Zwischenholding GmbH von Verpflichtungen aus bestimmten, vor Unterzeichnung des im Rahmen der Durchfüh- rung der Grundlagenvereinbarung geschlossenen Vertrages zwischen der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG über die Investition der Volkswagen AG in die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, entstandenen Rechtsstreitigkeiten, aus Steuerforderungen und für bestimmte Groß- schäden frei. Außerdem hat die Porsche Automobil Holding SE der Volkswagen AG verschiedene Garantien bezüglich der Porsche Zwischenholding GmbH und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
