der Aufsichtsrat befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Volkswagen Konzerns. Wir unter- stützten – den Vorschriften aus dem Gesetz und dem Deutschen Corporate Gover- nance Kodex folgend – den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Leitung des Unternehmens. In alle Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar einge- bunden. Darüber hinaus haben wir aktuelle strategische Überlegungen in regel- mäßigen Abständen mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Situation des Unternehmens, einschließlich der Risikolage und des Risiko- managements. Dazu gehörten auch alle wesentlichen Aspekte hinsichtlich der Schaffung eines integrierten Automobilkonzerns mit Porsche. Zusätzlich wurden wir vom Vorstand fortlaufend über weitere aktuelle Fragen und über das Thema Compliance informiert. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor den Aufsichtsratssitzungen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat darü- ber hinaus monatlich einen detaillierten Bericht über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das Gesamtjahr übermittelt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen erläuterte der Vorstand ausführlich in schriftlicher oder mündlicher Form. Gründe für die Abweichungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat intensiv diskutiert und analysiert, um ziel- führende Maßnahmen einleiten zu können. In regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstandsvorsitzenden beriet ich mich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen unter anderem über die Strategie der Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement. Im Geschäftsjahr 2009 fanden neun Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Alle Mitglieder haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen: Die durchschnittliche Präsenzquote betrug 96 %. Über eilbedürftige Geschäftsvorfälle haben wir schrift- lich im Umlaufverfahren beschlossen. Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben sechs Ausschüsse gebildet: das Präsidium und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG sowie den Prüfungsausschuss, den Ausschuss für Geschäftsbeziehungen mit Aktionären Bericht des Aufsichtsrats (nach § 171 Abs. 2 AktG)
