(AfGA), den Ausschuss für besondere Geschäfte (AfbG) und einen Nominierungs- ausschuss. Das Präsidium und der AfbG sollen laut ihrer Geschäftsordnung aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer bestehen; der Nomi- nierungsausschuss ist aus den Kapitaleignervertretern im Präsidium gebildet; in den übrigen Ausschüssen befinden sich je zwei Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse zum Jahresende 2009 ist der Aufstellung auf Seite 123 zu entnehmen. Das Präsidium des Aufsichtsrats trat im Berichtsjahr zehn Mal zusammen. Dabei wurden vor allem die Beschlüsse des Aufsichtsrats ausführlich vorbereitet und über vertragliche Angelegenheiten des Vorstands entschieden. Der Vermittlungsausschuss musste im Geschäftsjahr 2009 nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr vier Mal. Er beschäftigte sich ins- besondere mit dem Konzernabschluss, dem Risikomanagement einschließlich des internen Kontrollsystems sowie den Fortschritten bei dem Aufbau einer Compliance- Organisation. Zusätzlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartals- berichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Konzerns sowie mit aktuellen Fragen der Rechnungslegung und deren Prüfung durch den Abschlussprüfer. Die Überwachung von Geschäftsbeziehungen der Volkswagen AG und ihrer Konzern- gesellschaften zu Aktionären der Volkswagen AG, die über mindestens 5 % der Stimmrechte verfügen, ist eine wesentliche Aufgabe des AfGA. Darüber hinaus über- wacht dieser Ausschuss die Einhaltung der durch den Vorstand eingerichteten Geschäftsprozesse für die vertragskonforme Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Aktionären. Der AfGA tagte im Berichtsjahr drei Mal. Dem AfbG obliegt die Behandlung der Geschäfte zwischen der Porsche Automobil Holding SE und ihren Konzerngesellschaften einerseits sowie Gesellschaften des Volkswagen Konzerns andererseits, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der AfbG tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Mal. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandida- ten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen. Im Jahr 2009 trat der Ausschuss ein Mal zusammen. Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner jeweils vor den Aufsichts- ratssitzungen zu Vorbesprechungen. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 2. März 2009 billigten wir nach eingehender Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Volkswagen AG des Jahres 2008. Darüber prüften wir den vom Vorstand vorge- legten Abhängigkeitsbericht und kamen zu dem Ergebnis, dass gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts keine Einwände zu erheben waren. In unserer Sitzung am 22. April 2009 haben wir uns überwiegend mit strategischen Themen beschäftigt. Weitere Schwerpunkte waren die aktuelle Entwicklung des Volkswagen Konzerns und seiner Marken, die Situation auf den globalen Automobil- märkten unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Baufort- schritt der Produktionsstätten in Indien und den USA.
