die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereichs (chief operating decision maker) überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen und Leistungsfähig- keit zu beurteilen sind. Im Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der internen Steu- erung berichtet werden, durch die die Leistungen der operativen Segmente beurteilt werden und entschieden wird, wie die Ressourcen hinsichtlich der operativen Segmente zu verteilen sind. IFRS 8 unterscheidet sich vom IAS 14 durch seinen „Management-Ansatz“ bei der Identifizierung und Bewertung der berichtspflichtigen operativen Segmente. IFRS 8 fordert die Darstellung von Vergleichsangaben. IFRS 8 wurde im November 2007 von der Europäischen Kommission in euro- päisches Recht umgesetzt und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 begin- nen, anzuwenden. Die Anpassung an IFRS 8 erfolgte retrospektiv bei der vwd. Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB die überarbeiteten Standards IFRS 3 „Unternehmenszu- sammenschlüsse“ (IFRS 3 (2008)) und IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“ (IAS 27 (2008)), die im Geschäftsjahr 2009 von der EU übernommen wurden. Die überarbeiteten Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. In IFRS 3 (2008) wird die Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammen- schlüssen neu geregelt. Wesentliche Neuerungen betreffen die Bewertung von Minderheitenan- teilen, die Erfassung von sukzessiven Unternehmenserwerben und die Behandlung von bedingten Kaufpreisbestandteilen und Anschaffungsnebenkosten. Nach der Neuregelung kann die Bewer- tung von Minderheitenanteilen entweder zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder zum anteiligen beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens erfolgen. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben ist eine erfolgswirksame Neubewertung von zum Zeit- punkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen vorgesehen. Eine Anpassung bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, ist zukünftig erfolgswirksam zu erfassen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Wesentliche Änderungen des IAS 27 (2008) betreffen die Bilan- zierung von Transaktionen, bei denen ein Unternehmen weiterhin die Beherrschung behält, sowie Transaktionen, bei denen die Beherrschung untergeht. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, sind erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zu erfassen. Ver- bleibende Anteile sind zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Nach dem überarbeiteten Standard ist bei Minderheitenanteilen der Ausweis von Negativsalden zulässig, das heißt, Verluste werden zukünftig unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet. vwd hat IFRS 3 (2008) nicht vorzeitig auf Unternehmenszusammenschlüsse im ers- ten Halbjahr 2009 angewendet. Im März 2009 veröffentlichte das IASB Verbesserungen der Angaben zu Finanzinstrumenten (An- passung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“) zur Erweiterung der Berichterstattung über die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Die Änderung betrifft die Einführung einer dreistufigen Fair-Value-Hierarchie für Berichterstattungszwecke. Diese unterscheidet Fair Values nach Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Input-Parameter und verdeutlicht, inwie- fern beobachtbare Marktdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind. Des Weiteren sollen die Angaben zum Liquiditätsrisiko verbessert werden, indem der Umfang der in einen Fälligkeitsspiegel einzubeziehenden Verbindlichkeiten klargestellt wird. vwd hat sich dafür entschieden, den neu gefassten IFRS 7 bereits im aktuellen Konzernabschluss des Ge- schäftsjahrs 2009 vorzeitig anzuwenden. Alle in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten, vom IASB herausgegebenen Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen, die im Geschäftsjahr 2009 erstmalig anzuwenden sind, hatten keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage bzw. des Cash-Flows der vwd group. 55An unsere Aktionäre 60 Jahre vwd Finanzkommunikation Konzernlagebericht Konzernabschluss Anhang Zurück Inhalt Suche < >
